Kommentar Mollath-Prozess: Ein schwieriger Mandant

Rechtsanwalt Gerhard Strate verzweifelt an der Sturheit seines Mandanten. Dabei darf Gustl Mollath froh sein, einen engagierten Verteidiger zu haben.

Genervt: Anwalt Gerhard Strate (r.) will von seinem Mandanten Gustl Mollath entbunden werden. Bild: dpa

Jetzt reicht es Gerhard Strate wirklich. Diesen Montag beantragte er, ihn von der Pflichtverteidigung von Gustl Mollath zu entbinden. Die Wut des Anwalts ist verständlich. Ohne Honorar übernahm er die Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren, und er hat gute Arbeit geleistet.

Es ist so gut wie sicher, dass Mollath das Gericht als freier Mann verlässt. Freisprechen müssen ihn die Richter sowieso, da das Urteil nicht ungünstiger ausfallen darf als im Ausgangsverfahren.

Damals wurde Mollath freigesprochen, aber als schuldunfähig in die Psychiatrie eingewiesen. Aber auch das wird ihm nicht mehr passieren. Trotzdem stellt sich Mollath quer.

Mollath will vor allem selbst anklagen: die Justiz, seine Gutachter, die Banken. Doch darum geht es in seinem Verfahren nicht. Das Gericht muss klären, ob er seine Frau misshandelt und Dutzende Autoreifen zerstochen hat, nicht mehr.

Schon einmal versuchte ihn sein Verteidiger zu bändigen. Letzte Woche legte dieser sein Mandat nieder, als Mollath dem Gericht mangelnden Aufklärungswillen vorwarf. Er wusste als erfahrener Anwalt wohl, dass das Gericht ihn sofort als Pflichtverteidiger einsetzen würde. Das war nur Strategie, doch jetzt ist Strate wütend.

Strate verzweifelt an dem sturen Charakter Mollaths. Der Mandant will Gerechtigkeit und deshalb noch mehr Zeugen laden, auch wenn sein Anwalt sagt, das sei „Mist“. Mollath kann auch nicht würdigen, mit welcher Geduld ihn Richterin Elke Escher seine wenig zielführenden Fragen stellen lässt.

Es wird gemunkelt, dass Mollath auch aus seinem Unterstützerkreis juristisch beraten und in seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Gericht bestätigt wird. Mollath kann nur froh sein, dass das Gericht Startes Wunsch nicht nachgekommen ist und er weiter von ihm vertreten wird.

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