Zschäpe feuert Anwälte im NSU-Prozess: Aus für Stahl, Sturm und Heer

Sie hat das Vertrauen in ihre Verteidigung verloren. Deshalb hat Beate Zschäpe im NSU-Prozess ihre Anwälte rausgeworfen. Das könnte das Verfahren platzen lassen.

9. Juli 2014: Da waren Anja Sturm (l.) und Wolfgang Heer (r.) noch Zschäpes Anwälte. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa/afp | Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer sind ihr Mandat los: Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat ihrer Verteidigung das Vertrauen entzogen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gab diese Aussage in der Verhandlung bekannt. Die laufende Vernehmung des Zeugen Tino Brandt wurde abgebrochen. Der für Donnerstag anberaumte Verhandlungstermin entfällt. Der für Donnerstag anberaumte Verhandlungstermin entfällt. Die Termine für die kommende Woche hielt das Gericht zunächst aufrecht.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa soll sich Zschäpe mit ihren Verteidigern über die Frage ihre Aussageverhaltens uneins sein. Offenbar will sie sich Fragen des Gerichts stellen. An den bisherigen 128 Verhandlungstagen schwieg sie aber konsequent. Erst, als der Richter sie fragte, ob der Wachbeamte ihre Misstrauensbekundung gegen ihre Anwälte dem Gericht korrekt geschildert habe, gab sie zum ersten Mal im Verfahren eine – wenn auch stumme – Antwort: Sie nickte.

Eine Sprecherin des Gerichts sagte, das Gericht werde jetzt prüfen, ob die Gründe Zschäpes stichhaltig seien. Außerdem müssten ihre Anwälte dazu schriftlich Stellung nehmen. Zschäpes Verteidiger sind vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger. Sie kann sie darum nicht auf eigenen Wunsch entlassen. Vielmehr muss sie das Gericht überzeugen, dass das Vertrauensverhältnis tatsächlich zerrüttet ist.

Mehrere Prozessbeteiligte werteten den Vorfall als außerordentlich ernst für den Fortgang des Prozesses. Sollte das Gericht Zschäpes Bekundung akzeptieren und ihre Verteidiger entpflichten, müssten sodann neue Anwälte engagiert werden. Die aber bräuchten ausreichend Zeit, um sich in die umfangreichen Akten einzulesen. Länger als 30 Tage darf die Verhandlung aber nicht unterbrochen werden. Das Verfahren würde sonst platzen.

Risiko einer späteren Revision

Die Alternative besteht nach Ansicht der Beteiligten darin, die bisherigen Pflichtverteidiger in ihrer Funktion zu belassen. Das Gericht sei keineswegs verpflichtet, Zschäpes Misstrauensbekundung zum Anlass für eine Entpflichtung zu nehmen. Dann allerdings bestehe das Risiko einer späteren Revision, sollte sich herausstellen, dass Zschäpe aufgrund des belasteten Verhältnisses nicht mehr nach den gesetzlichen Standards verteidigt würde.

Nach Angaben eines Sprechers der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist eine Entpflichtung der drei Pflichtverteidiger durch das Gericht nur möglich, wenn das Vertrauensverhältnis „endgültig und nachhaltig erschüttert“ wäre. Entsprechenden Anträge der Angeklagten seien in großen Strafverfahren durchaus üblich, ihnen werde aber nur in seltenen Ausnahmefällen stattgegeben. Sollte das Münchner Oberlandesgericht dem Antrag Zschäpes folgen, müsste es neue Pflichtverteidiger bestimmen. Dass das Verfahren neu aufgerollt werden müsse, sei nicht zu erwarten, sagte der Sprecher.

Zschäpe wird bisher von drei Rechtsanwälten verteidigt, den beiden Kölnern Heer und Sturm und dem Koblenzer Strafverteidiger Stahl. Sie wird der Mittäterschaft an sämtlichen Verbrechen des NSU beschuldigt. Die Neonazi-Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ hatte neun Menschen ausländischer Herkunft und eine Polizistin ermordet. Zudem werden ihr zwei Sprengstoffanschläge und mehrere Banküberfälle zur Last gelegt.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

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■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

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