Christin im Sudan: Meriam darf weiterleben

Die wegen Apostasie zum Tode verurteilte Christin im Sudan ist wieder frei. Ein Gericht in Khartum hatte das Urteil am Montag annulliert .

Meriam Ibrahim: Der Fall der 27-Jährigen hatte weltweit Aufsehen erregt. Bild: ap

BERLIN taz | Meriam Ibrahim ist freigelassen worden. Ein Berufungsgericht im Sudan hatte am Montag die unverzügliche Haftentlassung der christlichen Sudanesin angeordnet, die wegen „Apostasie“ (Gottesleugnung) zum Tode verurteilt worden war.

Der Fall der 27-Jährigen, die mit einem christlichen US-Staatsbürger sudanesischer Herkunft verheiratet ist, hatte weltweit Empörung ausgelöst, nachdem sie im Mai wegen Abfall vom islamischen Glauben zu 100 Peitschenhieben und darauffolgender Hinrichtung verurteilt worden war.

Verwandte von Meriam hatten sie im Februar zusammen mit ihrem kleinen Sohn ins Gefängnis gebracht, weil sie ihre Ehe mit dem US-Amerikaner ablehnten. Das Gericht sagte, sie habe mit der Heirat Ehebruch begangen, weil im Sudan Ehen zwischen Muslimen und Christen verboten sind, und dazu noch ihren muslimischen Glauben aufgegeben, worauf unter Artikel 126 des sudanesischen Strafgesetzbuches aus dem Jahr 1991 die Todesstrafe steht.

Meriam selbst widersprach und sagte, sie sei ab dem Alter von sechs Jahren, als ihr sudanesisch-muslimischer Vater ihre äthiopisch-christliche Mutter verließ, als Christin erzogen worden.

Weiterleben durfte Meriam in der Haft nur, weil sie einen kleinen zwei Jahre alten Sohn namens Martin hatte und mit einem zweiten Kind schwanger war. Erst sollten die Babys entwöhnt werden und dann sollte nach zwei Jahren die Mutter am Galgen sterben, so das islamische Gericht. Das zweite Kind, eine Tochter namens Maya, brachte Meriam am 27. Mai zur Welt, in Fußfesseln. Damit begann der Countdown zu ihrem Tod.

Weltweite Kampagnen für Meriam beeindruckten Sudans autoritäre Regierung wenig. Aber der Fall wurde auch im Sudan heiß diskutiert. Sudans Verfassung aus dem Jahr 2005 garantiert Religionsfreiheit, was mit Artikel 126 des Strafgesetzbuches kollidiert. Dieser Artikel, sagte der den Islamisten nahestehende Oppositionsführer Sadiq al-Mahdi, stehe außerdem in Widerspruch zur Koranvorschrift, wonach es in der Religion keinen Zwang gebe. Offenbar folgten die Berufungsrichter jetzt dieser Rechtsauffassung – zum Glück für Meriam.

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