Gleichstellung in der Wirtschaft: Schwesig legt Quotengesetz vor

Die Frauenministerin will wenige Firmen zu festen Frauenquoten in Führungspositionen verpflichten. Betroffen sind auch die Wirtschaftsweisen.

Mehr Frauen nach oben, sagt Ministerin Schwesig. Bild: dpa

BERLIN taz | Für Thyssen Krupp, VW und HeidelbergCement wird es Ernst: Die Quote kommt – jedenfalls wenn es nach Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) geht. Sie hat am Freitag einen Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen vorgelegt.

Es sieht eine 30-Prozent-Mindestquote für beide Geschlechter in Aufsichtsräten von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Firmen vor, die 2016 erfüllt sein muss. Ist sie es nicht, bleibt der Stuhl im Aufsichtsrat leer – bis er mit einer Frau nachbesetzt wird. 174 Frauen müssen dafür gefunden werden, hat Schwesig bereits vorgerechnet.

Das Gesetz betrifft ungefähr 100 Unternehmen. Für weitere 3.500 Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, ist eine selbst gesetzte Quote vorgesehen, über deren Erreichen die Unternehmen öffentlich Rechenschaft ablegen müssen. Es werden Ziele für Aufsichtsräte, Vorstände und die beiden Leitungsebenen unterhalb der Vorstände verlangt.

Für Unternehmen, an denen der Bund zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist, werden wie für den öffentlichen Dienst Gleichstellungspläne fällig, so etwa auch für die Deutsche Bahn. Zudem sollen sämtliche vom Bund beauftragte Gremien zu 50 Prozent mit Frauen besetzt werden. Das beträfe etwa auch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die berühmten fünf Weisen, die gerade von der einzigen dort tätigen Wissenschaftlerin, Beatrice Weder di Mauro, verlassen wurden. Bisher erreichen die Bundesgremien durchschnittlich einen Frauenanteil von etwa 23 Prozent, ließ das Ministerium wissen.

Abstimmung noch im Sommer

Stiftungsunternehmen wie Bertelsmann und europäische Gesellschaften, die sogenannten S.E.s wie die Allianz oder BASF sind von dem Quotengesetz nicht betroffen. Für sie ist eine Sollbestimmung vorgesehen.

Das Gesetz wird nun zwischen den Ministerien abgestimmt und dann den Verbänden zugeleitet. Das Ziel der Ministerin: Am 13. August soll es im Kabinett verabschiedet werden.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht das Vorhaben kritisch. „Die Einführung einer Frauenquote schafft nicht mehr qualifizierte Frauen“, hatte BDI-Präsident Grillo zu Bedenken gegeben. Allerdings hielt auch er die Wirtschaft dazu in der Lage, die 30-Prozent-Vorgabe zu erfüllen.

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