Umstrittene Fördermethode: Minister Wenzel will Fracking bändigen

Ein Erlass ermöglicht es, die bisherige Gasförderung in Niedersachsen mit Auflagen fortzusetzen. Die Förderung aus Schiefer und Kohleflözen wird aber verboten. Umweltverbände protestieren

Treibt Menschen auf die Straße: Protest gegen Fracking. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die rot-grüne niedersächsische Landesregierung will die umstrittene Methode des Frackings bei der Gasförderung in den Griff bekommen. Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) haben dazu einen Erlass vorgelegt, der die bisherige Art der Gasförderung im Land weiterhin erlaubt – auch wenn dabei gefrackt wird.

Fracking in Schiefergestein oder Kohleflözen soll aber nicht genehmigt werden. Als Novum sieht der Entwurf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisierte, dass die Landesregierung die Gefahren des bisherigen Frackings im Sandstein ignoriere.

Fracking erlaubt es, Gas zu fördern, das im Gestein festsitzt und nicht einfach ausströmt, wenn man bohrt. Dabei wird eine mit Chemikalien versetzte Flüssigkeit unter die Erde gepresst, sodass Risse im Gestein entstehen, durch die das Gas ausströmt. Kritiker warnen, dass Fracking das Grundwasser gefährden könne, dass viel Wasser verbraucht werde und eine große Infrastruktur dafür nötig sei.

Der Erlassentwurf regelt nur die Gasförderung aus „konventionellen“ Lagerstätten – also solchen, in denen das Gas locker sitzt. In Niedersachsen ist das Sandstein, aus dem Gas gefördert wird – allerdings auch mit Hilfe des Frackings. Weil der Übergang zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten fließend ist, unterscheidet Wenzel pragmatisch: Die Förderung wie bisher aus Sandstein – ob mit Fracking oder ohne – definiert er als konventionell, die Förderung aus Schiefer oder Kohle als unkonventionell.

Wirtschaftsminister Lies hat ergänzend das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) angewiesen, die Förderung aus unkonventionellen Lagerstätten nicht zu genehmigen. Der BBU kritisierte das als „schlecht formuliert“. Schließlich seien bei unkonventionellen Lagerstätten nur Erlaubnisse und Bewilligungen, aber keine Genehmigungen nötig.

Wenzel erklärte dieses Vorgehen mit den begrenzten Möglichkeiten des Landes. Nach dem Bundesbergrecht hätten die Firmen einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Das Land könne dabei nur die Rahmenbedingungen verändern.

„Wir machen aus einer gebundenen Genehmigung eine Ermessensentscheidung“, sagte der Minister der taz. Weil das aber nicht reiche, habe die Landesregierung eine Bundesratsinitiative angeschoben. „Ziel ist es, die schärfsten Umweltstandards der Welt bei der Gasförderung zu haben“, sagte Wenzel.  GERNOT KNÖDLER

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