Fall Oury Jalloh: Neue Ermittlungen zur Todesursache

Wie starb der Asylbewerber Oury Jalloh? Seit Jahren gibt sein Tod in einer Polizeizelle Rätsel auf. Ein Polizist wurde verurteilt. Nun gibt es neue Ermittlungen.

Gedenken an Oury Jalloh in Dessau. Bild: dpa

DESSAU-ROSSLAU dpa | Neun Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Staatsanwaltschaft ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache eingeleitet. Dabei soll herausgefunden werden, wodurch das Feuer am 7. Januar 2005 in der Zelle genau ausbrach und Jalloh letztlich ums Leben kam. Dies geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vom Donnerstag hervor.

Bisher gingen die Ermittler davon aus, dass der Asylbewerber das Feuer selbst gelegt hatte. Laut Obduktion starb er an einem Hitzeschock. Der Mann war an Händen und Füßen gefesselt und lag auf einer Schaumstoffmatratze in der Gewahrsamszelle.

Das Gutachten einer Initiative zum Gedenken an Jalloh hatte die neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ins Rollen gebracht. Laut Staatsanwaltschaft wurden keine Rückstände von Brandbeschleunigern im Bauschutt der Zelle gefunden. Die Initiative geht seit Jahren von einer Mordthese aus.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gab es bei der Obduktion von Jalloh auch Spuren von Zyanid. Das Gift entsteht zum Beispiel beim Verbrennen von Kunststoff. Es müsse geprüft werden, welchen Einfluss das Zyanid hatte und „ob sich daraus Zweifel an der bisher angenommenen Todesursache ergeben“, hieß es in der Mitteilung.

Im Dezember 2012 war nach einem langen Prozess ein Dessauer Polizist wegen fahrlässiger Tötung vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden, weil er Jallohs Gewahrsamszelle nicht ausreichend überwacht hatte. Zuvor hatte sich das Landgericht Dessau mit dem Fall Jalloh befasst und diesen Polizisten im Dezember 2008 wie auch einen zweiten angeklagten Beamten freigesprochen.

Jalloh war in Gewahrsam genommen worden, weil er Frauen bei der Arbeit im Stadtgebiet belästigt haben soll. Laut einem rechtsmedizinischen Gutachten war er betrunken.

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