Autoritäre Erziehung in Heimen: Haasenburg bald wieder offen?

Im Streit um die Schließung der Haasenburg-Heime legt das Gericht einen Vergleichsvorschlag vor. Das könnte den Betrieb wieder ermöglichen.

Wegen Misshandlungsvorwürfen wurde den Heimen der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis entzogen. Bild: dpa

POTSDAM taz | Der Vergleichsvorschlag im Rechtsstreit um die umstrittenen Haasenburg-Jugendheime des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg liegt jetzt vor. „Er ist eingegangen", bestätigte der Sprecher des Jugendministeriums Stephan Breiding am Dienstag einen Bericht der Lausitzer Rundschau. Details zum Inhalt wollte er nicht nennen.

Das OVG hatte überraschend bei einem Erörterungstermin vor zwei Wochen entschieden, dem Betreiber und dem Jugendministerium einen Vergleich vorzuschlagen. Mit einer solchen Einigung sollen beide Seiten leben können. Bislang gingen Insider allenfalls von einer finanziellen Entschädigung für der Träger aus.

Doch könnte der Vorschlag der Richter nach Informationen der taz darauf hinauslaufen, dass der Betrieb für die Haasenburg GmbH wieder ermöglicht werden soll. Ministeriumssprecher Breiding wollte sich dazu nicht äußern. Das Papier werde jetzt geprüft. Es werde so schnell wie möglich eine Entscheidung getroffen. „Unsere Botschaft lautet: Die Schließung der Haasenburg war und ist richtig. Daran hat sich nichts geändert", sagte Breiding.

Das sahen vergangene Wochen auch alle fünf Fraktionen im Brandenburgischen Jugendausschuss so. „Ich kann mir nicht vorstellen, auf welcher pädagogischen Basis mit diesem Träger eine zielführende Pädagogik möglich ist", sagt der Ausschussvorsitzende Torsten Krause (Die Linke). Der Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission habe ein problematisches pädagogisches Agieren des Trägers nachgewiesen. Es sei auch nicht ersichtlich, mit welchen Argumenten ein Vergleich sich begründen ließe.

Das Ministerium hatte der Haasenburg GmbH wegen Misshandlungsvorwürfen Ende 2013 die Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber war mit einem Eilantrag dagegen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert und zog dann vor das OVG.

In den Heimen in Jessern (Dahme-Spreewald), Müncheberg (Märkisch-Oderland) und Neuendorf am See hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. (mit Material der dpa)

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