EnBW-Untersuchungsausschuss: Völlig losgelöst von der CDU

Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus äußert sich zum EnBW-Deal aus. Er gibt sich kämpferisch. Dabei hat er keinerlei politischen Rückhalt mehr.

Sieht sich als Opfer einer Diffamierungskampagne: Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Mappus. Bild: reuters

STUTTGART taz | Er war lange nicht gesehen worden im Stuttgarter Politbetrieb: Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus war nach seiner Abwahl und Ermittlungen gegen ihn abgetaucht. Mit fröhlicher Miene, gleich drei Anwälten um sich und einer Klage im Gepäck kam er gestern ins Parlament zurück. Auf eigenen Wunsch hin durfte er vor dem Untersuchungsausschuss sprechen, der seinen umstrittenen Rückkauf der EnBW-Aktien untersucht.

Mappus hat im Dezember 2010 als Ministerpräsident Anteile des Konzerns Energie Baden-Württemberg (EnBW) für 4,83 Milliarden Euro vom französischen Energieversorger Electricité de France zurückgekauft – 780 Millionen Euro zu viel, sagt ein Gutachter, den die Staatsanwaltschaft beauftragt hatte. Wegen des Verdachts der Untreue ermittelt die Staatsalwaltschaft gegen Mappus.

Im Untersuchungsausschuss wehrte sich Mappus gegen eine „Diffamierungskamagne“. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht will er nun bestätigen lassen, dass der Untersuchungsausschuss ihn in seinem Recht verletzt: Er darf er zwar sprechen, hat aber weder Frage- noch Antragsrecht. Das scheint ihn gewaltig zu stören.

Politische Verbündete hat Mappus nicht mehr viele. Gestern bekräftigte er, er werde seine Unschuld beweisen, „egal wie lange es dauert, egal wie weit ich gehen muss“. Das nervt die Kollegen von der CDU, die den Untersuchungausschuss noch im Februar abschließen wollen. „Es wird klar, dass sich Mappus von der CDU losgesagt hat“, sagt Alexander Throm, für die CDU im Untersuchungsausschuss. Mappus kämpft. Mit drei Anwälten. Aber ohne politischen Rückhalt.

Außerdem kündigte Mappus an, seine früheren Berater von der Kanzlei Gleiss Lutz zu verklagen. Diese hatten ihm gesagt, der Deal am Parlament vorbei sei rechtens. Doch das Vorgehen war verfassungswidrig. Mappus fordert Schadenerstatz. Sein Auftreten und insbesondere das seines Anwalts Bernd Schünemann, der eine dreistündige Erklärung abgab, wurde von Vertretern aller Fraktionen als im Tonfall unwürdig bezeichnet. Schünemann sagte etwa, wie mit Mappus im Untersuchungsausschuss umgegangen werde, erinnere ihn an Schauprozesse totalitärer Diktaturen.

Der Untersuchungsausschuss wird am 21. Februar voraussichtlich zum letzten Mal tagen. Im März soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden.

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