Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Demonstratives Nichtstun

Maas macht mobil: Von der im Koalititionsvertrag vereinbarten Vorratsdatenspeicherung distanziert sich der neue Justizminister.

Mit Blick nach oben: Der neue Justizminister Heiko Maas (SPD) Bild: dpa

Der neue Justizminister Heiko Maas (SPD) ist noch recht unbekannt. Doch das wird sich wohl bald ändern. Kaum ist er im Amt, fordert er die innenpolitischen Hardliner der CDU/CSU heraus. Am Wochenende verkündete Maas, er werde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorratsdatenspeicherung erst einmal auf Eis legen, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die entsprechende EU-Richtlinie geurteilt hat.

Maas wollte offensichtlich ein Zeichen setzen. Denn es gab keinen Grund, das Nichtstun in Sachen Vorratsdatenspeicherung jetzt so demonstrativ an die große Glocke zu hängen. Maas hätte auch einfach abwarten können, wie der EuGH im Frühjahr entscheidet. So aber hat er sich gleich mal als Blockade-Minister profiliert, vor allem mit seiner Erklärung, dass die Geschäftsgrundlage der Vorratsspeicherung entfalle, wenn der EuGH die Richtlinie vollständig kassiere.

Zwar ist abzusehen, dass der EuGH inhaltlich nur marginale Änderungen an der Richtlinie verlangen wird - etwa eine Verkürzung der maximalen Speicherdauer der Telekom-Daten von zwei Jahre auf ein Jahr. Inhaltlich ist derartiges für Deutschland völlig irrelevant, weil hier immer schon strengere Standards vorgesehen waren. Entscheidend ist aber, ob der EuGH die Richtlinie sofort für nichtig erklärt oder sie bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar bleibt.

Falls die Richtlinie erstmal wegfällt und Maas sich deshalb nicht mehr an den Koalitionsvertrag gebunden fühlt, wird es spannend. Denn dann könnte es Jahre dauern, bis die Richtlinie neu ausgehandelt ist. Und solange kann sich die deutsche Politik nicht mehr hinter einer EU-Vorgabe verstecken.

Dann müsste Maas aber, wenn er wirklich ein Bürgerrechts-Minister werden will, nicht nur den Konflikt mit der Union, sondern auch mit seiner eigenen Partei wagen. Bisher war die SPD nämlich immer Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung, vor allem die SPD-Innenminister in den Ländern. Vermutlich würde Maas dann doch schnell einknicken.

Maas' erstes rechtspolitisches Lebenszeichen stößt bei den bisherigen Gegnern der Vorratsdatenspeicherung deshalb auch zurecht auf große Skepsis. Zwar ist die verdachtlose Datensammelei unter dem Eindruck der NSA-Affäre in der Öffentlichkeit so unpopulär wie nie. Doch wenn die SPD die Vorratsdatenspeicherung nun ernsthaft ablehnt, hätte sie das ja schon in den Koalitionsverhandlungen deutlich sagen können.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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