Volumenbegrenzung bei Telekomtarifen: Abschied von der „Flatrate“

Die Telekom benennt ihre Tarife um. Laut Medienberichten sollen DSL-Tarife mit begrenztem Volumen nicht mehr „Flatrate“ heißen. Kritikern reicht das nicht.

Wie schnell darf man im Netz unterwegs sein? Bild: dpa

BONN dpa | Die Deutsche Telekom will Medienberichten zufolge DSL-Pauschaltarife mit Volumenbegrenzung nicht mehr als „Flatrate“ bezeichnen. Sie folgt damit einem Urteil des Kölner Landgerichts, das dem Konzern verboten hatte, das Übertragungstempo bei DSL-Flatrates ab einem bestimmten genutzten Datenvolumen zu drosseln.

Die Telekom verzichte auf eine Berufung gegen das Urteil von Ende Oktober, berichteten die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post und das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Unternehmenskreise. Mit dem Verzicht auf die Bezeichnung Flatrate könnte die Telekom damit ihre umstrittene Tempo-Bremse im Festnetz-Internet retten wollen.

Ein Telekom-Sprecher wollte die Berichte am Samstag nicht kommentieren. Er verwies auf eine für Montag geplante Pressekonferenz mit Deutschland-Vorstand Niek Jan van Damme. Die Telekom will dann erläutern, wie sie nach dem Kölner Urteil weiter vorgeht. Das Gericht hatte dem Unternehmen für die als „Flatrate“ verkauften Tarife „Call&Surf“ und „Entertain“ die Drosselung untersagt.

Die Telekom will den Berichten zufolge künftig einerseits DSL-Tarife mit klar definierten Obergrenzen beim Datenvolumen für ungebremste Verbindungen vermarkten. Echte „Flatrates“ ohne Volumengrenze soll es weiterhin geben – allerdings zu höheren Preisen. „Wir wollen insgesamt transparenter und kundenfreundlicher werden“, heiße es bei der Telekom intern.

Verbraucherzentrale: Umbenennung reicht nicht

Die Verbraucherzentrale NRW, die erfolgreich gegen die Telekom geklagt hatte, bezweifelt allerdings, dass eine bloße Umbenennung der Tarife genügt. „Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr ‘Flatrate‘, sondern einfach anders zu benennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend“, sagte ihr Anwalt Thomas Brandler dem Focus. Telekom-Kunden sollten dann weiterhin darauf pochen, dass eine monatliche Volumenbegrenzung unwirksam ist, solange ein ursprünglich gebuchter Tarif als Flatrate verkauft wurde.

Die Pläne der Telekom für eine Einschränkung der Surfgeschwindigkeit hatten für viel Wirbel gesorgt, das Unternehmen wurde als „Drosselkom“ verspottet. Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreitet, sollte danach nur noch deutlich langsamer im Netz unterwegs sein. Konzernchef René Obermann hatte die Pläne unter anderem mit Milliarden-Investitionen für den Ausbau der Breitbandnetze begründet, die zurückverdient werden müssten.

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