Direkte Demokratie im Ländle: 20 Prozent reichen

Baden-Württemberg senkt das Quorum für Volksentscheide. Auch Volksinitiativen sollen künftig in der Landesverfassung verankert werden.

Bisher war Baden-Württemberg mit einem Quorum von 33 Prozent für Volksentscheide Schlusslicht im Ländervergleich. Bild: dpa

STUTTGART taz | Nach langem Ringen haben sich die Parteien im baden-württembergischen Landtag auf niedrigere Hürden für die direkte Demokratie geeinigt. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einigte sich am Dienstag darauf, das Zustimmungsquorum von 33 auf 20 Prozent abzusenken. Das hieße, dass künftig mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten für ein bestimmtes Vorhaben stimmen müssten.

Mit dem bisherigen Quorum von 33 Prozent bildete Baden-Württemberg das Schlusslicht im Ländervergleich. Die Hürde galt, wie etwa beim Volksentscheid über Stuttgart 21, als nahezu unüberwindbar.

Grüne und Rote wollten seit Langem diese Marke senken, am liebsten hätten sie ein Null-Quorum durchgesetzt. Doch für die Absenkung muss die Landesverfassung geändert werden, was nur mit zwei Drittel aller Stimmen im Landtag und damit nur mit Stimmen der schwarz-gelben Opposition möglich ist.

„Es war von Anfang an klar, dass sich alle Seiten bewegen müssen“, sagte der CDU-Abgeordnete Bernd Hitzler. Es gebe keine Gewinner und keine Verlierer. Die Landesvorsitzenden der Grünen, Thekla Walker und Chris Kühn, sagten, die Absenkung sei ein großer Schritt „für ein demokratischeres, bürgernahes Baden-Württemberg“. Der Kompromiss habe eine „breite politische Basis“.

Neu soll auch die Möglichkeit einer Volksinitiative sein. Die gibt es bisher in der Landesverfassung nicht. Mittels einer Volksinititative können Bürger den Landtag auffordern, sich mit einem Thema zu beschäftigen. 40.000 Unterschriften wären für eine solche Inititative nötig. Streitfall bleibt, wie man den Frauenanteil im Parlament erhöhen könnte. Auch in diesem Punkt ist Baden-Württemberg Schlusslicht.

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