Tierschutz: Das Krokodil im Nil

Mit einer Gefahrtierverordnung werden Hamburger künftig besser vor Tigern, Hyänen und Skorpionen geschützt – sofern die Einhaltung auch kontrolliert wird.

Extrem alt: Krokodile zählen zu den letzten noch lebenden Archosauriern und sind somit Vettern der Dinosaurier. Bild: dpa

Hamburg soll sicherer werden, findet die allein regierende SPD. Und deshalb will der Senat am heutigen Dienstag eine Verordnung verabschieden, mit der die Haltung gefährlicher Tiere verboten oder zumindest erschwert werden soll.

Danach gelten Tiere als gefährlich, „die auf Grund ihrer Körperkräfte, körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere Tiere erheblich verletzen oder töten können“, heißt es im Gesetzestext. Deren Haltung soll nur noch mit Genehmigung erlaubt sein, ansonsten droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. „Ein Krokodil gehört in den Nil“, begründet SPD-Gesundheitspolitiker Martin Schäfer seinen Vorstoß.

Mit dem Gefahrtiergesetz „soll der Tierschutz, aber auch der Schutz der Menschen vor gefährlichen Tieren gestärkt werden“, hatte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) erklärt, als sie die Vorlage eines solchen Gesetzes ankündigte. Ende Mai war es von der Bürgerschaft beschlossen worden. Zum Inkrafttreten ist aber noch die genaue Bestimmung der als gefährlich geltenden Tiere notwendig – und eben die soll jetzt nachgereicht werden.

Diese Liste enthält im Wesentlichen zehn Klassen und Familien von Tieren. Darunter fallen sämtliche giftigen Spinnen, Skorpione aller Art, Krokodile und sonstige Panzerechsen sowie sonstige große Echsen wie Warane. Auch Wölfe und Hyänen dürfen nur noch mit Genehmigung gehalten halten, ebenso sämtliche Großkatzen vom Puma bis zum Königstiger sowie alle Großbären. Außerdem ist die Haltung von Menschenaffen – Gorilla, Schimpanse, Orang Utan – und auch Pavianen ohne Erlaubnis strafbar.

Etwas unübersichtlich wird es bei den Schlangen. Im Grundsatz aber ist künftig die Haltung fast aller Riesenschlangen – Anakondas, Boas, Pythons und andere – sowie Dutzender von Giftschlangen von der Klapperschlange bis zur Kobra genehmigungspflichtig. „Es geht um die artgerechte Haltung“, sagt Schäfer, „und um den Schutz der Halter.“

Sicherlich gehe ein Großteil der Menschen sorgsam mit den eigenen exotischen Tieren um. Dennoch müssten Halter künftig Kenntnisse über ihre Tiere sowie eine sichere Unterbringung nachweisen. Denn viele Exemplare reagieren durchaus gefährlich, wenn sie sich bedroht fühlen.

Deshalb gibt es immer wieder Vorfälle mit verletzten Haltern oder sonstigen gefährdeten Personen. Darunter beispielsweise den Fall eines Hamburgers, der mehrere Giftschlangen in seiner Wohnung hielt und zwei Mal lebensgefährlich verletzt worden war – einmal von einer Gabunviper, ein anderes Mal von einer Klapperschlange. „Wir müssen manche Leute – und vor allem ihre Nachbarn – auch vor sich selbst schützen“, sagt Schäfer.

Offen ist indes, wie das Gesetz kontrolliert werden soll. Wohnungsdurchsuchungen auf der Jagd nach Vipern und Vogelspinnen soll es nicht geben. So bleibt es wohl bei Zufallsfunden – wenn der grollende Leopard die Nachtruhe stört.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.