Debatte Kopftuch-Verbot: De facto ein Berufsverbot

Zehn Jahre Kopftuchurteil in Deuschland, zehn Jahre Diskriminierung von Musliminnen im Schuldienst. Das muss sich endlich ändern.

Als letzte Instanz entscheidet das Bundesverfassungsricht, hier über die Bekleidung beim Schwimmunterricht. Bild: dpa

Sie wurden zum Beispiel schwanger. Einige der jungen Lehrerinnen, denen die Landesregierung das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verboten hatte, flüchteten sich in die Mutterschaft. Erst mal Zeit gewinnen. Einige kündigten und sind jetzt Hausfrauen. Andere wurden gekündigt. Wer konnte, wanderte aus, etwa nach Österreich, wo das Kopftuch in Schulen erlaubt ist.

Manche wollten eine Mütze statt des Kopftuchs tragen, was die Gerichte aber auch nicht erlaubten. Eine Echthaarperücke mit kurzer Frisur, so dass man die Ohren sehen kann – das war und ist noch möglich.

Zehn Jahre nach dem berühmten Kopftuchurteil gegen die baden-württembergische Lehrerin Fereshta Ludin ist die Lage der betroffenen Frauen, sagen wir mal, prekär.

Etwas schärfer formuliert, haben sie seit zehn Jahren Berufsverbot. In acht von sechzehn Bundesländern ist Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs mittlerweile verboten. Deutschland erlaubt sich den Luxus, seinen muslimischen Lehrkräften eine rechtlich unhaltbare Situation zuzumuten.

Und nicht allein Lehrerinnen, auch andere Frauen haben mit Kopftuch auf dem deutschen Arbeitsmarkt kaum eine Chance. Weil sie unemanzipiert aussehen, wird ihnen die Emanzipation durch qualifizierte Arbeit verwehrt. Ein sich selbst erfüllendes Vorurteil.

Ja, sie bräuchten doch nur das Tuch auszuziehen, heißt es. Warum sollten wir?, entgegnen die Musliminnen. Und hier fangen die Merkwürdigkeiten an: Da ist eine Mehrheitsgesellschaft, die stolz ist auf ihre (kurze) freiheitliche und demokratische Tradition.

Distanz zum Islam

Mit christlichen Bekundungen hat sie dabei kaum ein Problem, auch wenn die voremanzipatorisch sind, das Berufsverbot für Frauen in der katholischen Kirche zum Beispiel oder das Verweigern des Rechts auf Familienplanung. Diese Rückständigkeiten sind der Mehrheit bekannt, sie sind das „Eigene“. Aber dem Islam gegenüber, den sie nicht so leicht einschätzen können, gehen sie auf Distanz. Das ist das „Andere“. Wo es auftritt, muss plötzlich der freiheitliche Rechtsstaat verteidigt werden.

Die Kopftuchgesetze der meisten Bundesländer wiederholen diese schiefe Gedankenfigur: Es werden religiöse Bekundungen verboten, die geeignet sind, den Schulfrieden zu stören. Das ist sehr praktisch: Denn was ist „der Schulfrieden“? Einfacherweise der Status quo: Die Schulen wie sie jetzt sind, mitsamt Religionsunterricht, Kreuzen an Wänden, Schulgottesdiensten und unterrichtenden Nonnen im Habit.

Gestört wird der Schulfrieden nicht durch das „Unsere“, sondern natürlich durch das „Andere“. Sicherheitshalber haben sich fünf Bundesländer sogar noch eine Ausnahmeregel für Christen und Juden erlaubt: Deren Bekenntnisse gehörten zur abendländischen Tradition und sind nicht verboten. Das Kopftuch dagegen schon.

Bollwerk des Abendlandes

Abendland und Morgenland – wo leben wir denn? Und in welcher Zeit? Soll die Schule das letzte Bollwerk des Abendlands gegen die herangaloppierenden Türken bilden? Oder befinden wir uns im 21. Jahrhundert, sind eine multireligiöse und freiheitliche Gesellschaft, die zig internationale Antidiskriminierungsabkommen unterzeichnet hat?

Irgendwie doch eher Letzteres, sollte man meinen. Und nun könnte man einen Blick in den aktuellen Antidiskriminierungsbericht werfen, ein 400-Seiten-Werk, das die Bundesregierung gerade herausgebracht hat. Darin wird beschrieben, dass Frauen mit Kopftuch auf Bewerbungen zu 99 Prozent Absagen erhalten und quasi nicht am Arbeitsleben teilnehmen können.

„Die Antidiskriminierungsstelle bewertet in diesem Zusammenhang landesrechtliche Verbote religiöser Symbole als problematisch“, heißt es dort. Kein Wunder: Die Kopftuchverbote sind gegen muslimische Frauen gerichtet. Sie diskriminieren eine Religion und ein Geschlecht. In Ländern, die schon länger eine Antidiskriminierungskultur kennen wie die USA oder Großbritannien, sind solche Verbote undenkbar.

Verfassungsgericht sagt: Entweder.. oder..

Und eigentlich sollten sie das auch in Deutschland längst sein. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 24. September 2003 erklärt, dass man entweder eine multireligiöse Schule sein kann, mit Kreuzen, Kippas und Kopftüchern – oder eine laizistische, ohne jede Form von religiöser Symbolik.

Viele Bundesländer haben diese Alternativen ignoriert und sich Ausnahmen zurechtgebastelt. Kopftuch raus, Kreuz weiter drin. Seit einem Jahrzehnt diskriminieren sie auf dieser Grundlage muslimische Lehrerinnen. Nun wird das Verfassungsgericht also ein zweites Mal aufräumen müssen, zwei Klagen von Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen, die ein Kopftuch tragen, liegen dort vor und sollen noch in diesem Jahr entschieden werden.

Und es kann noch ein weiterer Lernschritt fällig werden: Strenggenommen diskriminiert man Musliminnen nämlich immer noch, wenn man alle religiösen Symbole aus der Schule verbannt. Denn Kopftuchträgerinnen werden in unverhältnismäßiger Weise von diesem Verbot getroffen: Christen tragen in der Regel keine religiöse Kleidung. Mittelbare Diskriminierung nennt man das. Und auch die ist verboten.

Was geht das den Staat an?

Es ist aber auch grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, wenn man Frauen in ihre Bekleidungsgewohnheiten hineinredet. Man muss kein Fan des Kopftuchs sein. Aber was geht das Tuch die anderen an? Was geht es den Staat an?

Wichtig ist, dass Frauen, Mädchen, Kinder sich entwickeln können. Darum sollte sich der Staat kümmern. Der Burkini, den das Bundesverwaltungsgericht kürzlich für muslimische Schülerinnen empfahl, ist eine prima Lösung, denn der Staat sollte allen – auch muslimischen Mädchen – ermöglichen, schwimmen zu lernen.

Dass jede fünfte junge Muslimin ein Kopftuch trägt, ist dagegen ihre Sache. Ihr Tuch hindert sie an nichts. Außer daran, einen Job zu finden. Darum sollte sich der Staat kümmern.

Es wird daher Zeit, dass die Mehrheitsgesellschaft ihren freiheitlichen, demokratischen Anspruch ernst nimmt und sich selbst Nachhilfe in Inklusion und Integration gibt. Wir sollten auch verschärft über den Umgang mit diskriminierenden Religionen nachdenken.

Dazu gehören Zwangsehen genauso wie Berufsverbot für Frauen bei den Katholiken. Ja, der Islam hat einen schlechten Ruf. Aber er ist heute auch eine deutsche Religion. Die ist rückständig, aber die „Unsere“ wie das Christentum.

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Jahrgang 1968, ist seit langem Redakteurin für Geschlechterpolitik in der taz und im kulturradio vom RBB. Von ihr erschien unter anderem das Buch „Der Kopftuchstreit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam“. 2009 wurde sie mit dem Preis „Der lange Atem“ des Journalistenverbands Berlin Brandenburg für die Berichterstattung über Geschlechterstereotype ausgezeichnet.

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