22 Jahre in der Todeszelle: Berlinerin auf Kaution frei

Fast ihr halbes Leben hat Debra Milke in einer Todeszelle in den USA verbracht. Jetzt kann sie auf Kaution freikommen – zumindest bis zur Fortsetzung ihres Berufungsprozesses.

Debra Milke kann gegen Kaution die Todeszelle verlassen. Bild: ap

WASHINGTON dpa | Nach mehr als 22 Jahren in der Todeszelle kann eine in den USA verurteilte gebürtige Berlinerin vorerst freikommen. Gegen eine Kaution von umgerechnet rund 190.000 Euro könne Debra Milke (49) bis zur Fortsetzung ihres Berufungsprozesses das Gefängnis verlassen, legte eine Richterin im Bundesstaat Arizona am Donnerstag fest. Das teilte das Gericht via den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Milke war 1991 verurteilt worden, weil sie 1989 zwei Männer zur Tötung ihres vierjährigen Sohnes angestiftet haben soll.

„Die Beweise reichen nicht aus und die Wahrscheinlichkeit ist nicht groß genug, dass die Angeklagte die ihr zur Last gelegten Verbrechen begangen hat“, begründete Richterin Rosa Mroz am Maricopa County Gericht ihre Entscheidung.

Debra Milkes Mutter kämpft seit Jahren für ihre Tochter – unterstützt von Prominenten wie Uschi Glas, Günther Jauch oder Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker. Die Mutter werde die Kaution hinterlegen, berichtete die Zeitung Arizona Republic online.

Geld von Unterstützer

Mehrere Unterstützer, die von der Unschuld der gebürtigen Berlinerin überzeugt seien, hätten das Geld aufgebracht. Dem Bericht zufolge haben sie auch ein Haus in der Stadt Phoenix im US-Bundesstaat Arizona organisiert, in dem Milke nach ihrer Freilassung vorerst leben könne.

Das Urteil gegen Milke war stets umstritten, weil es fast ausschließlich auf einem Geständnis basierte, das die 1964 in Berlin geborene Milke nie gegeben haben will. „Ich bin unschuldig“, hatte sie beispielsweise in einem Interview mit der Lokalzeitung New Times beteuert.

Ein Berufungsgericht in San Francisco hatte das Urteil schließlich im vergangenen März aufgehoben: Es gebe keine direkten Beweise oder Augenzeugen, die Milke mit der Tat in Verbindung gebracht hätten.

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