Parallelwelt der Reichsbürger: „Chefchemiker“ auf der Flucht

Ein Neuköllner „Reichsbürger“ hortete Pyrotechnik und bedrohte Ämter. Jetzt sollte ihm der Prozess gemacht werden. Doch Daniel S. floh.

Von hier floh Daniel S.: der Maßregelvollzug in Reinickendorf. Bild: dpa

Die Anklagebank bleibt leer. „Der Angeklagte ist nicht auffindbar“, stellt der Richter im Saal 820 des Landgerichts nüchtern fest. Daniel S. sei am Dienstagmorgen aus dem Maßregelvollzug geflohen. Mit einer Schlüsselkopie sei er in den Keller gelangt, habe dort ein Gitter entfernt und Reißaus genommen. „Deshalb können wir heute nicht verhandeln.“

Es war fast zu erwarten. Denn das Gericht, vor dem sich der 39-jährigen Neuköllner wegen versuchter Nötigung und „unerlaubtem Betreiben eines Lagers für explosionsgefährliche Stoffe“ verantworten sollte – er hatte es schon im Vorfeld abgelehnt. S. sieht sich nicht als Staatsangehöriger der Bundesrepublik, sondern als „freier Reichsbürger“. Und ist damit Teil einer kleinen, bundesweit aktiven Verschwörertruppe.

Am stacheldrahtbewehrten Tor von S.’ Grundstück hängt bis heute das Schild: „Republik Freies Deutschland – Hoheitsgebiet“. Es liegt im Gewerbegebiet an der Neuköllnischen Allee, darauf stehen Container, Schrott und blaue Fässer. S. arbeitete früher als Pyrotechniker, in der „Republik“ ist er „Chefchemiker“. Dreimal rückte die Polizei zu Razzien an. Im Juli 2012 beschlagnahmte sie 10 Kartons mit 500 Sprengkapseln und 127 Leuchtkörpern. Insgesamt über 280 Kilo "Nettoexplosionsstoffmenge", wie es in der Anklage heißt – 230 Kilo mehr, als S. als Pyrotechniker aufbewahren durfte.

Schon zuvor hatte der Angeklagte Behörden bedroht. Würden Verfahren gegen ihn fortgesetzt, schrieb er dem Bezirksamt Neukölln, werde er „im Falle eines Angriffs unglaubliche Härte gegen alle Beteiligten“ einsetzen. Einer Angestellten im Amtsgericht Tiergarten drohte er, man werde „sie auslöschen“. Das Amtsgericht attestierte ihm ein „psychiatrisches Störungsbild“ und wies ihn im April in die Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ein.

Vor Gericht erscheinen am Dienstag nur drei von S.’ Gleichgesinnten. „Stopp“, ruft einer laut in den Saal: Helmut Makowski, ein rundlicher Mann mit Krawatte. Er sei der rechtmäßige Verteidiger und habe einen Antrag. Der Pflichtverteidiger runzelt die Stirn. Makowski legt das Papier vor den Richter. „Aha“, sagt der.

Es gebe Leute, sagt der Pflichtverteidiger später, die lebten in einem Wahnsystem. „Die folgen einer anderen Rechtsrealität.“ Makowski hält den Anwalt für „nicht befugt“. S. habe nie etwas unterschrieben. Zwar ist Makowski nur Rentner. Aber, sagt er, „in meinem Staat bin ich Anwalt“.

Auch er habe sein Grundstück zum Mikrostaat ausgerufen, erklärt der Bremer. Die „Freie Republik Deutschland“ sei ein unabhängiger Verbund dieser Staaten mit 400 Angehörigen. Sie sind nicht allein: Bundesweit gibt es gleich mehrere „Reichsbewegungen“. Sie alle behaupten ein Fortbestehen des Deutschen Reichs. Die Bundesrepublik habe sich nach 1945 völkerrechtlich nie richtig konstituiert. Deren Gesetze werden demnach ignoriert, stattdessen eigene „Verfassungen“ entworfen und Phantasieausweise ausgestellt. Makowski behauptet, auch keine Steuern zu zahlen. Die Razzien gegen S. nennt er „Überfälle“, die Beschlagnahmungen "Plündereien".

Politisch pendeln die „Reichsbürger“ zwischen Verschwörungstheorie und Rechtsextremismus. In Berlin verschickte letztes Jahr eine „Reichsbewegung“ Briefe an muslimische und jüdische Einrichtungen und forderte eine Ausreise bis zum 1. August – wegen „Völkervernichtung durch Rassenvermischung“. Der Verfassungsschutz nannte das einen "kruden Ideologiemix aus Holocaustleugnung, Verschwörungstheorien und Esoterik". Das Spektrum sei in Berlin aber "weitgehend marginalisiert". Dennoch könnten sich Einzeltäter zu Straftaten animiert fühlen.

Makowski bestreitet eine Nähe zum Rechtsextremismus. „Wir wollen nur einen echten Rechtsstaat.“ Sollte sich Daniel S. bei ihm melden, werde er ihn zur Polizei bringen. „Ich will dieses Verfahren ordentlich führen.“ Das soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden - sofern S. bis dahin wieder auftaucht.

Laut der Senatsverwaltung für Gesundheit wurde "umgehend" nach ihm gefahndet. Gefahr gehe von S. nicht aus. "Er gilt als jemand, der Konflikte und Gewalt eher vermeidet." Nur wenn er sich durch "behördliche Maßnahmen in die Enge getrieben fühle", könnte er sich "möglicherweise wehren".

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