Nach Urteil im Fall Trayvon Martin: Was spukte in des Täters Kopf?

Das US-Justizministerium prüft ein neues Verfahren gegen George Zimmerman. Es wird vermutet, dass der Täter rassistische Vorurteile hatte.

Nach Zimmermans Freispruch kam es am Sonntag zu zahlreichen Protesten, in Los Angeles endete eine Demo gewalttätig Bild: reuters

BERLIN taz | Zwei Tage nach dem Freispruch im Fall des im Februar vergangenen Jahres in Florida getöteten schwarzen jugendlichen Trayvon Martin prüft das Justizministerium die Einleitung eines neuen Verfahrens gegen den freigesprochenen George Zimmerman. Nicht wegen Mordes, dessen ihn die Jury am späten Samstagabend für unschuldig befunden hatte, würde er angeklagt, sondern wegen der Verletzung von Trayvon Martins Persönlichkeitsrechten.

Dahinter steht die Vermutung, dass George Zimmerman, als er an jenem 26. Februar 2012 den jungen Trayvon Martin auf dessen Heimweg verfolgte, ihn aufgrund von rassistischen Vorurteilen (racial profiling) als potenziellen Kriminellen ausmachte und so jene Konfrontation herbeiführte, an dessen Ende Martin von Zimmerman mit dessen 9-Millimeter-Pistole erschossen wurde.

Mehrere bekannte Bürgerrechtler, allen voran Benjamin T. Jealous, der Chef der Bürgerrechtsorganisation NAACP, fordern Justizminister Eric Holder auf, ein solches Verfahren einzuleiten. Der 61-jährige Reverend Al Sharpton, der schon 2012 große Demonstrationen für eine Anklage gegen George Zimmerman angeführt hatte, sagte, dass ein solches Verfahren von Beginn an der „Plan B“ der Familie gewesen sei.

Einen bekannten Präzedenzfall für ein solches Vorgehen gibt es: Als 1992 ein Geschworenengericht jene vier Polizisten freisprach, die den schwarzen Rodney King zusammengeprügelt hatten und zufällig dabei gefilmt worden waren, strengte das Justizministerium anschließend ein Verfahren wegen der Verletzung von Kings Persönlichkeitsrechten an. Zwei der vier wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Das rassistische Motiv ist schwer nachweisbar

Ob ein solches Verfahren eine Chance hat, ist allerdings schwer zu bewerten. Die Regierung müsste Zimmerman „über vernünftigen Zweifel erhaben“ nachweisen, dass dieser ausgehend von einem rassistischen Weltbild böswillig die Konfrontation gesucht und so Martins Rechte verletzt hat. Das zu beweisen dürfte schwierig sein, denn Zimmerman – der Einzige, der das genau weiß – wird sich nicht selbst belasten. Andere Zeugen für die Entstehung des Handgemenges gibt es nicht.

Angesichts der angespannten Situation dürfte sich die Regierung jedoch politisch gezwungen sehen, ein solches Verfahren einzuleiten. Noch am Wochenende gab es Dutzende von Protestkundgebungen im ganzen Land, eine Veranstaltung in Los Angeles endete gewalttätig.

Viele Kommentatoren übten unterdessen Kritik an der Verhandlungsführung der Staatsanwaltschaft. Es sei von Beginn an klar gewesen, heißt es in einigen Kommentaren, dass eine Mordanklage nicht erfolgversprechend sei. Damit hätten die Ankläger Zimmermans Verteidigung in die Hände gespielt.

Erst im letzten Moment hatte die Staatsanwaltschaft versucht, ersatzweise eine Verurteilung wegen Totschlags zu erreichen – zu spät. Hätten die Ankläger, so die Kritik, von Anfang an auf eine Verurteilung wegen Totschlags gedrängt, wäre das Urteil womöglich anders ausgefallen.

Ein neues Verfahren wäre ein weiterer Versuch, den Tod Trayvon Martins nicht ungesühnt zu lassen.

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