Berlusconi vor dem Verfassungsgericht: Justiz rückt Berlusconi auf die Pelle

Nach einer Niederlage vor dem Verfassungsgericht muss sich der Ex-Regierungschef wohl um seine politische Karriere sorgen.

Berlusconi drohen wegen Steuerbetrugs vier Jahre Haft. Bild: dpa

ROM taz | Seit nunmehr fast 20 Jahren gilt Silvio Berlusconi als das Stehaufmännchen der italienischen Politik – doch am Mittwoch machte das Verfassungsgericht den Weg zum womöglich endgültigen Knock-out frei.

Noch im Herbst droht ihm die letztinstanzliche Verurteilung zu vier Jahren Haft und vor allem der Mandatsverlust, da die Verfassungsrichter den Einspruch gegen die angeblich unrechtmäßig erfolgte Verurteilung in den Vorinstanzen am Mittwochabend zurückgewiesen haben.

Seit 2009 läuft der Prozess wegen des Ankaufs von Filmrechten durch Berlusconis TV-Gesellschaft Mediaset. Mit Hilfe aufgeblähter Rechnungen soll Berlusconi Schwarzgeldkonten im Ausland in Höhe von hunderten Millionen Euro angelegt haben; in zweiter Instanz wurde er im Mai 2013 deshalb wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft und zum Verlust des passiven Wahlrechts für fünf Jahre verurteilt. Doch seine Anwälte behaupteten, das ganze Verfahren sei illegal.

Im März 2010 hatte das Mailänder Gericht nämlich einen Prozesstermin durchgeführt, obwohl der damalige Ministerpräsident Berlusconi die Verschiebung beantragt hatte, da er wegen einer Kabinettsitzung in Rom unabkömmlich sei.

Entschuldigung künstlich konstruiert

Die Richter gingen seinerzeit jedoch davon aus, dass Berlusconi sich den Entschuldigungsgrund künstlich konstruiert habe. Erst nämlich hatten seine Anwälte den 1. März 2010 als Verhandlungstermin vorgeschlagen; wenige Tage vorher aber verlegte die Regierung die Kabinettssitzung vom 26. Februar just auf den 1. März. Und mit feinem Berlusconi-Humor setzte sie die Verabschiedung eines Anti-Korruptions-Gesetzentwurfs auf die Tagesordnung.

Jetzt bestätigte das Verfassungsgericht mit elf zu vier Stimmen die Rechtsauffassung der Mailänder Richter. Damit ist Berlusconis Hoffnung zerstoben, sich mit einer Neuauflage des gesamten Prozesses in die Verjährung retten zu können.

Die Verjährungsfrist nämlich greift Mitte 2014 – genug Zeit für das Kassationsgericht, womöglich noch im kommenden Herbst das endgültige Urteil zu fällen. Stärker als die Gefängnisstrafe fürchtet Berlusconi den drohenden Entzug des Parlamentsmandates, der ihn aus der Politik kegeln würde.

Rubygate-Urteil folgt

Und der juristische Ärger wird für Berlusconi in den nächsten Tagen weitergehen. Am Dienstag nächster Woche wird in Mailand das Urteil zu „Rubygate“ erwartet. Die Anklage lautet auf Prostitution der minderjährigen Karima El Mahroug, die Gast auf Berlusconis Sexpartys war, sowie auf Nötigung im Amt:

Als Ministerpräsident nämlich soll Berlusconi im Jahr 2009 die Mailänder Polizeispitze mit Erfolg bedrängt haben, El Mahroug sofort auf freien Fuß zu setzen, nachdem die junge Frau unter Diebstahlsverdacht festgenommen worden war.

Doch damit nicht genug: Nächste Woche auch wird in letzter Instanz die Entscheidung des Kassationsgerichtes in einem Zivilrechtsstreit erfolgen, in dem Berlusconi die Zahlung von stolzen 560 Millionen Euro an einen konkurrierenden Verleger droht. Der Streit geht zurück auf das Jahr 1989; damals gelang es dem Medienmogul, unter dubiosen Umständen Italiens größten Verlag, die Mondadori-Gruppe, zu übernehmen und den Konkurrenten Carlo De Benedetti auszubooten, obwohl der ein Vorkaufsrecht hatte.

Die Vorinstanzen sahen es als erwiesen an, dass Berlusconi dabei nur dank Richterbestechung erfolgreich war. Sollte die Strafe vom Kassationsgericht bestätigt werden, muss Berlusconi ordentlich blechen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.