Prozess gegen Lothar König: Aufschlussreiche Aufnahmen

Der Jenaer Jugendpfarrer König soll zur Gewalt aufgerufen haben. Seine Verteidigung kann die Vorwürfe widerlegen. Ein Lehrstück aus der sächsischen Justiz.

Der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König im April im Dresdener Gerichtssaal. Draußen protestieren an jedem Verhandlungstag seine Unterstützer. Bild: Foto: dpa

DRESDEN taz | Der Prozess, sagt Lothar König, habe biblische Dimensionen. „Wir haben es mit dem Bösen zu tun.“ Und fügt schnell hinzu: „Damit meine ich nicht das Amtsgericht an sich, sondern die Strukturen.“ Am Anfang kokettiert er noch ein bisschen mit seiner Rolle.

Es gibt auch später Momente, in denen er scherzt. In anderen klingt er wie ein trauriges Kind: „Kann ich bitte den Lauti wiederhaben?“, fragt er leise und meint den Lautsprecher-VW-Bus, den die sächsischen Ermittler vor zwei Jahren beschlagnahmten. Die meiste Zeit aber ist Lothar König schlicht genervt, am liebsten würde er rausgehen. Als Angeklagter darf er das nicht.

Lothar König ist evangelischer Stadtjugendpfarrer in Jena. Häufig fährt er mit Mitgliedern seiner Jungen Gemeinde Stadtmitte zu Demonstrationen. Er begleite die jungen Leute, sagt er, damit sie keine Dummheiten machen. So auch am 19. Februar 2011 in Dresden, als dort tausende Menschen gegen den größten Nazi-Aufmarsch Europas auf die Straße gingen.

Geht es nach der Staatsanwaltschaft Dresden, ist König ein Straftäter. Er soll zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben. Sein Lautsprecherbus, so lässt sich die Anklageschrift zusammenfassen, soll die Zentrale der gewaltbereiten Gegendemonstranten gewesen sein. Verhandelt wird unter dem Aktenzeichen 200 Ls 205 Js 19573/11. Hauptvorwurf: „besonders schwerer Landfriedensbruch“.

Großer öffentlicher Andrang

König ist seit der Wende der erste Pfarrer der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der vor Gericht steht. Damit möglichst viele Zuschauer Platz haben, hat das Amtsgericht Dresden den Prozess in den größten Saal im Landgericht verlegt. Im Saal A 2.133 gibt es 117 Sitzplätze, 38 sind für Journalisten reserviert. Die Gerichtsöffentlichkeit, sie ist größer als beim NSU-Prozess in München.

Seit Anfang April wird verhandelt, an fünf Tagen bislang. Eigentlich sollte am Donnerstag das Urteil ergehen. Aber nun stehen noch vier Prozesstage an, am 5. Juli will das Schöffengericht das Urteil sprechen. Höchststrafe: vier Jahre Haft.

Lothar König ist 59 Jahre alt, und es sagt einiges über ihn aus, dass es die Reporter in ihre Artikeln erwähnen, wenn er ausnahmsweise Strümpfe in seinen Sandalen trägt. Vor Gericht möchte er erst einmal einiges geraderücken. Es sei doch keine gewaltbereite Menge gewesen, damals in Dresden. „Wir brauchen doch Leute, die Demokratie inhaltlich füllen, die ihr Herzblut dafür hergeben.“

Unerlaubter Liveticker

Solche Sätze kommen gut an bei den Zuschauern im Saal. Denn die allermeisten sind auf seiner Seite. Viele sind aus Thüringen mit dem Reisebus gekommen, junge Frauen im Punker-Look, Senioren. Vor dem Gerichtsgebäude haben seine Unterstützer an jedem Prozesstag eine Demo angemeldet. Und drinnen bringen sie den Richter und die Staatsanwältin zwischendurch fast zur Verzweiflung.

Ulrich Stein, seit 22 Jahren Richter, wirkt im Umgang mit der Öffentlichkeit etwas unbeholfen. Am ersten Prozesstag unterbricht er aufgeregt die Sitzung. Er hat, wie sich später herausstellen wird, mitbekommen, dass die JG Stadtmitte einen Liveticker aus dem Prozess befüllt. Direkt aus dem Saal sei das nicht erlaubt.

Auf der anderen Seite ist es dem Richter wichtig, dass die Zuschauer alles mitbekommen. Videos sollen auf einer großen Leinwand gezeigt werden. Dafür nimmt er auch in Kauf, dass Probleme auftreten wie bei einem Referat im Uni-Seminar. Das Bild bleibt schwarz. „Wir haben das falsch gemacht“, sagt der Richter. „Man muss erst den Beamer und dann den Laptop anschalten.“ Dann hat er erst das falsche Programm angeklickt. Das Video läuft kurz, stockt dann wieder.

Die Videos, die die Verteidigung in den Prozess einbringt, sind Aufnahmen, die das Potenzial haben, König vor dem Gefängnis zu bewahren. Die JG Stadtmitte hat sie selbst gemacht. Schon lange filmen sie ihre Aktionen. Eigentlich wollten sie nie, dass das Bildmaterial in die Hand von Behörden gelangt. Sie haben lange diskutiert und dann möglichst kurze Ausschnitte ausgewählt, die Gesichter von Unbeteiligten wurden verpixelt.

Abweichende Erinnerung

Legt man die Anklageschrift zugrunde, müssen die Aufnahmen aus einem Paralleluniversum stammen. Vor Gericht läuft das dann immer so ab: Der Verteidiger befragt Polizisten, und die sind sich mit ihrer Aussage ganz sicher. Das Video wird gezeigt. Die Polizisten sagen dann: Da ist meine Erinnerung anders.

Bert E. etwa. Der Führer einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit beschreibt, wie König versucht haben soll, einem Steinewerfer bei der Flucht vor der Polizei zu helfen. Der junge Mann fuhr ein Stück außen an Königs VW-Bus mit. Zwei von E.s Leuten verfolgten ihn. Natürlich hätten sie ihn vor der Festnahme angesprochen, sagt E. aus. Einen Schlagstock? Daran könne er sich nicht erinnern.

Das Video zeigt, wie einer der Polizisten den Mann ohne Vorwarnung mit dem Schlagstock auf Kopf und Schulter schlägt, bis er auf den Boden fällt.

Oder Alexander E., Leiter einer Einsatzhundertschaft der Bundespolizei. Er ist sich ganz sicher, dass er eine Durchsage aus Königs blauem VW-Bus gehört hat: „Deckt die Bullen mit Steinen ein!“ Das Video zeigt eindeutig: Zur fraglichen Zeit ist der VW-Bus längst an E.s Polizeiauto vorbeigefahren. Es gab auch keine Durchsage, sondern es lief Musik: „Bella Ciao“.

Der Richter muss zugeben: „Das war sehr aufschlussreich, was Sie uns da gezeigt haben.“

Gezielte Pöbeleien

Das ist ein Satz, wie ihn Johannes Eisenberg gerne hört. Der Berliner Anwalt (der auch regelmäßig die taz vor Gericht vertritt) ist ein Strafverteidiger mit Überzeugungen, für die er lautstark einsteht. Die gezielte Pöbelei hat er zu seinem Markenzeichen gemacht. Gemeinsam mit seiner jungen Kollegin Lea Voigt treibt er die Staatsanwaltschaft vor sich her.

Eisenberg pflaumt einen Polizisten an, der als Zeuge aussagt: „Werden Sie nicht frech, Freundchen!“ Dem Richter wirft er vor, Akten bewusst vorzuenthalten und voreingenommen zu sein. Die Staatsanwältin bekommt besonders häufig seinen Unmut zu spüren („Die hört ja Stimmen“). Diese wiederum beschwert sich regelmäßig, dass das Publikum klatscht und lacht. „Wir sind hier nicht im Fernsehen“, schimpft sie. Aber wer den Prozess in Dresden verfolgt, dem kommen die Gerichtsshows im Privat-TV nicht mehr so realitätsfremd vor.

Familienstand unbekannt

Ute Schmerler-Kreuzer, die Staatsanwältin, ist seit Jahren im Bereich Staatsschutz der Staatsanwaltschaft Dresden tätig. Sie hält eisern an den Vorwürfen gegen König fest, auch wenn diese sich nach und nach in Luft auslösen. Eine Dame in Kostüm und Stöckelschuhen. Bevor sie die schwarze Robe überstreift, zieht sie ihre Jacke aus.

Dass ihre Anklageschrift wenig überzeugend wirkt, fängt bei Kleinigkeiten an. „Familienstand unbekannt“ hat sie über König vermerkt. Dabei ist er verheiratet. Von „Musik mit aggressivem, anheizenden Rhythmus“ schreibt sie und weiß gar nicht, was gespielt wurde. Etwa die Rolling Stones mit „Paint it Black“.

Als ein Video zeigt, dass König nicht ein Polizeiauto rammen wollte, als er mit seinem Bus leicht nach links zog, sondern einem Mann ausgewichen ist, sagt die Staatsanwältin: „Auf dem Video ist zu sehen, dass die Ampel rot war.“ Nur: Um diese Frage geht es gar nicht.

Verschiedene Welten

Was treibt die Staatsanwältin an? Es ist unbestritten, dass es am 19. Februar 2011 auch zu Gewalt von Gegendemonstranten kam. Es scheint, als müsse unbedingt ein Organisator als Schuldiger gefunden werden. Die Staatsanwältin will sich außerhalb der Verhandlung nicht äußern. Spricht man sie an, sagt sie nur: Sie habe noch nie eine Gerichtsverhandlung erlebt, bei der sie derart persönlich angegriffen worden sei.

Vor dem Amtsgericht in Dresden treffen unterschiedliche Welten aufeinander. Für Lothar König, seine Verteidiger und seine Unterstützer ist demonstrieren ein uneingeschränktes Grundrecht, auch und vor allem demonstrieren gegen Nazis.

Auf der anderen Seite steht eine Staatsanwaltschaft, die härtere Kriterien anlegt. Die von einer „Aufenthaltsverbotszone“ spricht, obwohl selbst der sächsische Innenminister längst klargestellt hat, dass es die gar nicht gab. Unterstützt wird sie von Polizisten, die Anti-Nazi-Demonstranten pauschal als „schwarzen Mob“ bezeichnen und denen der Zusammenhalt unter Kollegen wichtiger ist als die Wahrheit.

Wie reagiert die Kirche?

Da Lothar König Pfarrer ist, wurde auch die Kirche mit hineingezogen in diesen Konflikt. Unter den Prozesszuschauern ist Oberkirchenrat Michael Lehmann, Personaldezernent der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Bislang habe er nichts gesehen, was eine Verurteilung rechtfertigen würde, sagt er. Aber sollte König zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden, müsse er entlassen werden. Es sei denn, die Kirche komme in einem Disziplinarverfahren zu einem anderen Schluss.

Nicht nur die Kirche, auch die Politik beschäftigt sich mit König. Am Samstag bekam er den „Thüringer Demokratiepreis“ vom Landessozialministerium verliehen. Am Donnerstag wird er dann wieder auf der Anklagebank sitzen im Saal A 2.133 in Dresden. Lothar König sagt, es gehe längst nicht mehr um ihn.

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