Mappus und der EnBW-Deal: Von nichts gewusst

Ex-Ministerpräsident Mappus verteidigt den Milliarden-Deal mit EnBW-Aktien. Seine Anwälte hätten ihn nicht vor verfassungsrechtlichen Problemen gewarnt.

Die Selbstsicherheit ist geblieben: Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus vor dem U-Ausschuss. Bild: dpa

STUTTGART taz | Die Haare sind nicht mehr nach hinten gegelt, und auf der Zuschauertribüne wurde gerätselt, ob er auch schlanker geworden sei. Doch seine Selbstsicherheit im Auftritt ist geblieben: Am Freitag hat Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal ausgesagt.

Er rechtfertigte erneut den Milliarden-teuren Rückkauf der Aktien und machte im Gegenzug seinen damaligen Rechtsberatern Vorwürfe. Diese hätten ihn nie vor verfassungsrechtlichen Problemen gewarnt.

Es ist eine der großen Ungereimtheiten, die sich aus den bisherigen Zeugenaussagen ergeben haben: Hat sich Mappus stets an den Rat seiner Anwälte gehalten - wie er sagt? Oder haben sie ihn auf Risiken hingewiesen - wie die Anwälte behaupten?

Ende 2010 hatte Mappus 45 Prozent der Anteile am Energiekonzern EnBW vom französischen Staatsunternehmen EDF gekauft. Das Land Baden-Württemberg zahlte damals pro Aktie 41,50 Euro - ein Preis, der weit über dem damaligen Börsenpreis lag. Zudem tätigte Mappus den Kauf ohne vorherige Zustimmung des Parlaments.

Der Staatsgerichtshof hatte bereits in einem früheren Urteil festgestellt, dass diese Vorgehensweise verfassungswidrig war. Seit einem Jahr ermittelt auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Mappus wegen des Verdachts der Untreue.

Umgehung des Parlaments

Mappus erklärte am Freitag noch einmal, dass der französische Energiekonzern EDF auf eine Umgehung des Landtags bestanden habe, sonst wäre der Kauf nie zustande gekommen. Die einzige Chance, die Mappus' Berater dann gesehen haben wollen, war eine Umgehung des Parlaments durch Artikel 81 der Landesverfassung: das sogenannte Notbewilligungsrecht, das eigentlich für Natur- oder ähnliche Katastrophen vorgesehen ist.

Diesen Weg hätten die Anwälte der Kanzlei Gleiss-Lutz rechtlich abgesegnet. Bei allen weiteren Gesprächen sei nicht im Ansatz die Rede davon gewesen, dass dieses Vorgehen riskant sein könnte. „Rechtliche Risiken wurden ausdrücklich bestritten“, sagte Mappus aus. Er warf den Anwälten vor, sich aus dem Staub machen zu wollen.

Rechtsanwalt Martin Schockenhoff soll noch vom Untersuchungsausschuss befragt werden. Ebenfalls als Zeuge geladen war der Investmentbanker und Duzfreund von Mappus, Dirk Notheis. Er hatte als damaliger Mitarbeiter von Morgan Stanley den Kauf abgewickelt und Mappus beraten. Notheis hatte sich jedoch vor der Ausschusssitzung krank gemeldet.

Die Freunde im U-Ausschuss

Nicht antworten wollte er hingegen auf Fragen, die auf Kontakte zu CDU-Mitgliedern aus dem Untersuchungsausschuss abzielten. In den vergangenen Wochen hatten einige von ihnen zugegeben, Informationen aus dem Ausschuss an Mappus weitergegeben zu haben.

„Ich bin nicht bereit, den Kakao, durch den ich ständig gezogen werde, auch noch selber auszutrinken“, sagte Mappus und berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Das „perfide Spiel“ von SPD und Grünen, die Aufmerksamkeit auf „Nebenkriegsschauplätze“ zu lenken, mache er nicht mit.

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