Bürgerbeteiligung: Kein Spaß im Petitionsausschuss

Mehr als 15.000 Bürger haben sich 2012 an den Bundestag gewandt, um sich zu beschweren oder neue Gesetze zu fordern. Der Großteil kam aus Ostdeutschland.

Bürgerbitte 2.0: Die Hälfte wendet sich per E-Mail an den Bundestag. Bild: dpa

BERLIN taz | Zu einer direkten Gesetzesänderung nach einer Petition, kam es im vergangenen Jahr etwa bei den sogenannten Sternenkindern. Frühgeburten dürfen von nun an auch auf Friedhöfen beerdigt werden. Am Dienstag stellte der Petitionsausschuss des Bundestages seinen Jahresbericht 2012 vor.

Das Beispiel der Frühchen blieb die einzige, konkret genannte Petition mit anschließender Gesetzesänderung. Von 15.724 Petitionen wurde ein Drittel erfolgreich abgeschlossen. In Petitionen haben Bürger die Möglichkeit eine Bitte oder eine Beschwerde an den Bundestag zu richten.

43 Prozent der persönlichen Bitten und Beschwerden gingen per E-Mail beim Ausschuss ein. „Mit der Einführung der elektronischen Petition konnten wir viel Bürgernähe zeigen“, resümierte die Vorsitzende Kersten Steinke (Die Linke). Mit 1,4 Millionen registrierten Nutzern ist das Internetportal des Petitionsausschusses das erfolgreichste im Deutschen Bundestages.

Die Themen fielen 2012 wieder zum großen Teil in den Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums. Dabei wurde 2012 vor allem die bisher unterbliebene Ost-West-Angleichung bei den Renten thematisiert. Überhaupt kamen die meisten öffentlichen Petitionen aus den neuen Bundesländern. „Das heißt nicht, dass die Ossis am meisten meckern, sondern dort die meisten Probleme auftauchen und die Bürger ihr Vertrauen in die Politik beweisen“, betonte Günter Baumann (CDU/CSU).

„Wir nehmen alle ernst“

Auf die Frage nach Spaßangaben erklärte die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke „man nehme alles ernst, auch wenn Bürger uns belustigen wollen“.

Ganz unlustige Themen waren 2012 die Neuordnung des Rundfunkbeitrags, die Netzneutralität, sowie eine Vielzahl von Asylanträgen und Visaangelegenheiten.

Kritik übte der Ausschuss an der Umsetzung in den Ministerien. Vor allem bei den Asylanträgen habe der Ausschuss negative Erfahrungen gemacht, erklärte Peter Röhlinger (FDP). Ein anderes Beispiel war die Anfrage auf kostenlosen Telefon- und Internetzugang für Soldaten in Afghanistan, welcher vom zuständigen Ministerium nicht weiter behandelt wurde.

„Leider haben wir eine ganze Reihe von Petitionen, die wir zur Erwägung vorlegen, beim zuständigen Ministerium aber nicht weiter beachtet werden“, erklärte Ausschussmitglied Klaus Hagemann (SPD).

Memet Kilic (Die Grünen) verwies auf die fehlende Beteiligung von Frauen bei Petitionsanträgen. 70% der Bittsteller waren im vergangenen Jahr männlich.

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