Fehlverhalten von Ärzten: Vorläufig ohne Befund

Ärzte halten wenig von Transparenz, das legt eine Linken-Anfrage nahe. Wer sich in der Ärzteschaft um Fehlverhalten kümmert, ist unklar.

Findet, das „sogenannte Hinweisgeber-Formular“, rufe regelrecht zu Missbrauch und Verunglimpfung der Ärzte auf: KBV-Chef Andreas Köhler Bild: dpa

BERLIN taz| Das Verhältnis zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenkassen ist seit jeher angespannt. Besonders, wenn es um Unappetitliches geht: Fehlverhalten etwa, Abrechnungsbetrug oder gar Korruption im Gesundheitswesen.

Am 19. April aber war für die Ärzte das Maß des Erträglichen überschritten: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung GKV hatte auf seiner Internetseite ein Online-Formular eingerichtet, das die Abgabe von Verdachtsmeldungen ermöglicht, und zwar anonym.

Prompt erklärte Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV und damit Cheflobbyist der 140.000 Praxisärzte und Psychotherapeuten: „Das sogenannte Hinweisgeber-Formular, das jeder mit wenigen Klicks und anonym im Internet ausfüllen kann, ruft regelrecht zu Missbrauch und Verunglimpfung der Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland auf.“ Köhler forderte eine sofortige Änderung: „Wer ein Vergehen melden möchte, sollte sich auch zu erkennen geben und für Rückfragen zur Verfügung stehen.“

Keine Frage, der Mann hat alles verstanden in Sachen Schutzbedürftigkeit von Whistleblowern. Dabei hätte man es belassen können, aber Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, wollte in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung wissen, was die Ärzte denn selbst so beitragen zur Aufklärung von Missbrauch im Gesundheitswesen. Denn dazu sind sie – genau wie die Kassen – gesetzlich verpflichtet, und zwar schon seit 2004.

„Fehlverhaltensbekämpfung“

Ziel ist, das bestätigt die Bundesregierung in ihrer druckfrischen Antwort, so „den effizienten Einsatz von Finanzmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken und die Transparenz über die Verwendung der Finanzmittel zu erhöhen.“ Und: „Auch die Kassenärztlichen (…) Vereinigungen (…) sind verpflichtet, Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung einzurichten und alle zwei Jahre über die Tätigkeit dieser Stellen zu berichten.“

Allein: Über Arbeitsweise und -ergebnisse dieser Stellen wahre die Kassenärztliche Bundesvereinigung absolute Anonymität, erklärt Vogler. Es sei nicht einmal eindeutig zu ermitteln, ob diese Anti-Korruptions-Stellen überhaupt existieren. Auf der KBV-Internetseite werde eine solche Stelle nicht genannt. Auch im KBV-Organigramm suche man vergeblich.

Das Bundesgesundheitsministerium weicht aus, anstatt zu sagen, weshalb auch in den diversen Berichten der Bundesregierung zu den Anti-Korruptions-Stellen nur auf die Arbeit der Krankenkassen eingegangen wird, nicht aber auf die der Ärzte. Immerhin stellt das Ministerium von FDP-Minister Daniel Bahr in Aussicht: „Die Übermittlung der zugesagten Stellungnahmen erfolgt alsbald.“ Vermutlich wird das wohl auch anonym passieren.

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