Geschlossene Unterbringung: Hilferufe aus der Haasenburg

Von 15 Hamburger Jugendlichen in Brandenburger Heimen stehen mindestens elf auf der Isolations-Stufe "rot". Laut Senat gab es neun Beschwerden.

Verschließbare Tür im ehemaligen Heim Feuerbergstraße. Bild: dpa

Die Unterbringung von Hamburger Jugendlichen in geschlossenen Heimen des Unternehmens „Haasenburg“ in Brandenburg beschäftigt inzwischen die Bürgerschaft. Die Linksfraktion wird einen Antrag auf Wiedereinsetzung der unabhängigen Aufsichtskommission für geschlossene Heime stellen. Anlass ist die Senatsantwort auf eine Anfrage, in der es heißt, deren Arbeit sei mit Schließung der „Feuerbergstraße“ im November 2008 „beendet“ worden. Doch das Gremium ist laut Landesgesetz auch für Kinder zuständig, die außerhalb der Stadt geschlossen untergebracht sind.

Derzeit leben 15 Jugendliche in den drei Heimen der Firma, der jüngste ist zwölf, der älteste 17 Jahre alt. Sie leben seit drei bis zehn Monaten dort. Vier Jugendliche wurden von Jugendämtern dort untergebracht, die übrigen elf vom „Familieninterventionsteam“. Jene elf, berichtet die Sozialbehörde, befinden sich in der internen Skala des Heims in der Phase „rot“. Das bedeutet eine rigide Alltagsstruktur mit engmaschiger Kontrolle. Die Jugendlichen verbringen nach Berichten ihrer Anwälte den ganzen Tag isoliert auf ihren Zimmern, lernen auch dort ohne Lehrer und müssen sich jede Lockerung durch Gehorsam verdienen. Normale Gespräche seien nicht erlaubt, nur ein formalisierter Austausch von Informationen.

Da ist es fast ein Wunder, dass Beschwerden nach außen dringen. Davon habe es neun gegeben, berichtet der Senat. Drei davon seien noch nicht abgeschlossene Verfahren, die übrigen sechs habe man „für die Minderjährigen befriedigend geklärt“.

Zwei Vorfälle beziehen sich auf das Post- und Fernmeldegeheimnis. Ein Brief eines Jugendlichen ans Gericht sollte „nach Wunsch der Einrichtung zuvor mit den Betreuerinnen überarbeitet werden“. In einem anderen Fall durfte ein Jugendlicher nicht am selben Tag ein Fax an seinen Verfahrensbeistand schicken. Das kann aber wichtig sein, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht. Die übrigen Beschwerden drücken aus, dass die Jugendlichen dort unglücklich sind und wegwollen. „Beschwerde über Heimweh“, heißt es etwa, oder „Minderjähriger wollte nicht in der Einrichtung sein“.

Die Linksfraktion lehnt die geschlossenen Heime ganz ab, sagt nun aber, solange es diese gebe, müsse die Aufsichtskommission tätig werden, um das Konzept der Einrichtung auf seine Eignung zu prüfen und die Rechte der Kinder zu wahren. SPD-Sozialsenator Detlef Scheele müsse dafür mit der Heimfirma eine Vereinbarung abschließen, die einen Zugang der Aufsichtskommission ermöglicht, fordert der Abgeordnete Mehmet Yildz.

Doch Scheele stellt sich bislang auf den Standpunkt, dass die Haasenburg in Absprache mit dem Landesjugendamt Brandenburg eine eigene externe Kontrollkommission habe. Die wurde bis vor Kurzem von einem Anwalt des Heimbetreibers geleitet. Für Fragen der taz nach deren Zusammensetzung und Legitimation sieht sich die Sozialbehörde nicht zuständig.

Immerhin räumte Scheeles Behörde ein, dass die alte Hamburger Aufsichtskommission nie entpflichtet wurde. Nach taz-Informationen hatte der schwarz-grüne Senat die Entscheidung auf Eis gelegt, weil man sich nicht einigen konnte. Auch die Grünen wollen die Kommission nun reaktivieren.  

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