Rassismus in Justizbehörde?: Gülegüle im Dönerparadies

Angehende nordrhein-westfälische Juristen bekamen in ihrem Examen eine Aufgabe gestellt, die alle Klischees über Deutsch-Türken enthält. Richtig so!

Gibt's dort nur Döner komplett oder auch Kokain gestreckt? Besser, man schaut genauer nach. Bild: suze/photocase.com

Eine knifflige Aufgabe für Juristen: Sabahat Yilmaz betreibt in Gelsenkirchen einen Obst- und Gemüseladen und will nun in der Nachbarschaft einen türkischen Imbiss übernehmen. Der Imbiss soll den Namen „Dönerparadies“ tragen und ihr Sohn Bülent soll dort mitarbeiten. Das aber will die Stadtverwaltung nicht genehmigen.

Denn Bülent Yilmaz ist als Rauschgifthändler in Erscheinung getreten, weshalb die Behörden befürchten, dass das „Dönerparadies“ zu einem Umschlagsplatz für Drogen wird. Wie aber kann man verhindern, dass das Gewerbe auf die Mutter übertragen wird, in Wirklichkeit jedoch der Sohn den Laden betreibt?

Früher, die Älteren werden sich erinnern, wäre diese Aufgabe eine leichte gewesen. An Ausländer hätte man einfach keine Geschäfte vermietet oder verkauft, in Gelsenkirchen nicht und in Gotha erst recht nicht. Noch früher, die noch Älteren werden sich erinnern, sofern Gicht, Demenz und der Gedanke an alliierte Bombenteppiche dies zulassen, hätten ein paar Herren vom Arisierungsamt vorbeigeschaut und der Fall wäre erledigt gewesen.

Doch so einfach geht das alles nicht mehr, und wer es nicht zulassen will, dass der Bülent statt mit Döner komplett mit Kokain getreckt handelt, der muss juristisch einwandfrei vorgehen. Deshalb stellte das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 die eingangs geschilderte Prüfungsaufgabe an Examenskandidaten, und wer sie zu lösen wusste, durfte hernach als Richter in Leverkusen, Staatsanwalt in Bielefeld oder Justiziar in Solingen seinen Dienst antreten.

Was Opferanwälte nicht begreifen können

Mehmet Daimagüler, der Anwalt zweier Opferfamilien, der den Fall nun im Kölner Stadtanzeiger bekannt gemacht hat, findet das alles ganz schlimm. Das ist in Ordnung, fürs Schlimmfinden werden Opferanwälte bezahlt, das ist ihr Job. Was sich jedoch einem Opferanwalt, noch dazu einem mit dem Namen Mehmet Gülegüle, gänzlich entzieht, ist die Einsicht in die Notwendigkeit, dass deutsche Staatsanwälte und Richter für das raue Leben da draußen vorbereitet werden müssen.

Und nicht nur die. Müssen beispielsweise deutsche Standesbeamte nicht darauf vorbereitet sein, dass die Leyla, die diesen Mecnun heiraten will, nicht Opfer einer Zwangsverheiratung ist? Müssen deutsche Lehrer sich nicht gewappnet sein, dass Klein-Mohammed sich nicht die Bohne für Wahrscheinlichkeitsrechnung und Kommaregeln interessiert und sein Taschengeld mit einem Butterflymesser verdient?

Müssen Mitarbeiter der Arbeitsagentur nicht in der Lage sein herauszufinden, dass der vermeintlich arbeitssuchende Herr Papadopoulos in Wahrheit gar keine ehrliche Arbeit will, weil er gut davon lebt, schwarz Autos zu verkaufen? Müssen Finanzbeamte bei der Steuererklärung von Herrn und Frau Özdemir nicht in Betracht ziehen, dass diese Mieteinnahmen aus ihrer türkischen Heimat beziehen, die sie den deutschen Behörden vorenthalten? Müssen deutsche Hausmeister nicht dafür Sorge tragen können, dass auch und gerade die ausländischen Mieter ihren Müll trennen und die Nachtruhe einhalten? Und müssen deutsche Journalisten nicht all das wissen, um vor multikulturellen Illusionen zu warnen?

Ja, sie müssen. Denn hätten deutsche Polizisten, Staatsanwälte und Verfassungsschützer jemals die mysteriösen Morde an acht türkischen und einem griechischen Kleinunternehmern aufklären können, die mafiösen Geschäften nachgegangen und Abrechnungen innerhalb des kriminellen Milieus zum Opfer gefallen waren, wenn sie nicht schon in ihrer Ausbildung gelernt hätten, bei Ausländern ganz genau hinzusehen?

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