Schleswig-Holstein ändert Gesetz: Verfassungsrang für den Tierschutz

Schleswig-Holstein will Tiere unter den besonderen Schutz der Behörden stellen. Als nächsten Schritt will die SPD ein Verbandsklagerecht für Tierschützer.

Hat neuerdings viele Freunde im Kieler Landtag: ein Hund. Bild: dpa

HAMBURG dpa | In Schleswig-Holstein soll der Tierschutz in die Landesverfassung aufgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat am Freitag in großer Einigkeit der Kieler Landtag auf den Weg gebracht. "Ein guter Tag für den Tierschutz in Schleswig-Holstein", sagte die SPD-Abgeordnete Sandra Redmann und dankte der FDP-Fraktion für die Initiative.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Heiner Garg, verwies auf den langen Weg bis zu der jetzigen Einigung: Schon 1990 sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt worden, "dass Tiere keine Sachen sind, sondern Mitgeschöpfe", so Garg. Diesen sei "der Mensch zu Schutz und Fürsorge verpflichtet".

Artikel 7 der Landesverfassung soll künftig lauten: "Die natürliche Grundlage des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung." 2002 hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, den Tierschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Deutschland war damit der erste EU-Staat, der dieses Staatsziel in der Verfassung verankerte.

Anderen Grundrechten gleichgestellt

"Eine Aufnahme in die Landesverfassung stellt eine Klarstellung auch für das Handeln der Regierung in Schleswig-Holstein dar", sagte Garg. Der SSW-Abgeordnete Flemming Meyer betonte, man werde damit zwar nicht verhindern, dass Tiere gequält oder misshandelt werden. Aber der Tierschutz sei künftig auf dem gleichen rechtlichen Level wie andere Grundrechte. Die Regel dürfe "kein zahnloser Tiger" oder "nutzlose Verfassungslyrik" werden. Auch Abgeordnete von SPD und Grünen forderten weitere Maßnahmen, um den Tierschutz künftig besser umsetzen zu können.

"Der nächste konsequente Schritt muss die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen sein", sagte Innenminister Andreas Breitner (SPD). Für Umweltschutzverbände gibt es ein solches Klagerecht bereits. Dennoch seien die Gerichte dadurch nicht mit einer Flut von Klagen überhäuft worden. "Das bisherige Ungleichgewicht zwischen der Lobby der Tiernutzer und dem Tierschutz muss verbessert werden", forderte Redmann.

Der CDU-Abgeordnete Heiner Rickers forderte, die landwirtschaftliche Nutztierhaltung in der Diskussion nicht auszublenden. "Eine Verlagerung der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Länder mit niedrigeren Standards würde allen gutgemeinten Ansätzen zuwider laufen."

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