Politiker im Rundfunkrat: Beck klagt in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die Politik zu viel Einfluss hat. Kläger Kurt Beck will Parteieinfluss zurückdrängen - ein bisschen.

Kurt Beck selbst ist Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates. Bild: dapd

KASSEL taz | Die Versuche der CSU, auf ZDF und Bayerischen Rundfunk Einfluss zu nehmen, haben ein Verfahren in Erinnerung gerufen, über das das Bundesverfassungsgericht wohl im nächsten Jahr verhandeln und entscheiden wird. Es geht um den Staatseinfluss auf das ZDF – nicht durch Telefonanrufe von außen, sondern durch Gremienmacht im Innern.

Anlass war die Nichtverlängerung des Vertrags von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender im November 2009. CDU-Politiker um den damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch hatten den Abgang von Brender durchgesetzt. Da Brender als unabhängiger Kopf galt, wurde dies als Machtdemonstration der Politik wahrgenommen.

In der folgenden Aufregung kündigten Grüne und Linke an, mit einer Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag den Einfluss von Staat und Parteien im ZDF zurückzudrängen. Die Klage kam aber nicht zustande, da für eine Normenkontrollklage mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten erforderlich ist. Es fehlten zwölf Stimmen. SPD-Abgeordnete durften sich auf Geheiß der Fraktionsführung nicht beteiligen.

Dem führenden SPD-Medienpolitiker Kurt Beck (Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz) war die grüne Linie zu radikal. Er will Staat und Parteien nicht so weit wie möglich zurückdrängen, sondern nur ein bisschen. Immerhin ist er selbst Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats.

Rheinland-Pfalz und Hamburg klagen

Zunächst versuchte Beck mit den Unions-Ländern eine politische Änderung des ZDF-Staatsvertrags. Als sich die Unions-Länder aber überraschend stur stellten, konnte Beck nicht anders und musste Anfang 2011 doch – im Namen von Rheinland-Pfalz – eine Verfassungsklage einreichen, der sich inzwischen Hamburg angeschlossen hat.

Im Antrag der beiden Länder heißt es, die Staatsferne des ZDF sei nicht gewährleistet, der Staats-/Partei-Einfluss sei „dysfunktional“ groß. So betrage er im ZDF-Verwaltungsrat 43 Prozent. Damit könnten wichtige Personalentscheidungen, für die eine 60-Prozent-Mehrheit erforderlich ist, blockiert werden.

Vermutlich wird das Verfassungsgericht einer so simplen Rechenlogik nicht folgen. Schließlich haben Staats- und Parteivertreter oft keine gemeinsamen Interessen. Auch im Fall Brender waren die SPD-regierten Länder durchaus für eine Vertragsverlängerung. Das Problem ist eher, dass sich auch die Vertreter gesellschaftlicher Interessen in die Partei-„Freundeskreise“ der Rundfunkräte einordnen. Solange das so ist, bringt es aber wenig, die Zahl der Partei-/Staats-Vertreter zu reduzieren und die der Gewerkschaften, Kirchen und Verbände zu erhöhen.

Da es keine einfache und effiziente Lösung gibt, dürften die Karlsruher Verfassungsrichter nicht übermäßig traurig sein, falls sich die Bundesländer kurzfristig doch noch auf eine eher symbolische Änderung des ZDF-Staatsvertrags einigen. Rheinland-Pfalz und Hamburg würden dann die Klage zurücknehmen. Karlsruhe könnte und müsste kein Urteil sprechen.

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