Krise in Griechenland: Was die Griechen noch verdienen

Vor allem im öffentlichen Dienst leiden die Menschen unter drastischen Einkommenskürzungen: Ein Polizist kommt nur noch auf 685 Euro netto im Monat.

Wer würde da nicht nachdenklich: Polizisten bewachen die griechische Nationalbank. Bild: dpa

ATHEN taz | Seit Beginn der Krise sind die Löhne in Griechenland um mehr als ein Drittel gesunken, vor allem im öffentlichen Dienst. Beispiele:

Ein Grundschullehrer, der seit zehn Jahren im Dienst ist, verdient ca. 900 Euro netto im Monat. Vor 2009 hätte er sich noch auf ein anständiges Nettogehalt von 1.500 Euro gefreut. Zulagen, etwa für Weiterbildung, wurden gestrichen.

Besonders kritisch ist die finanzielle Lage derjenigen Lehrer, die nicht an ihrem Dienstort wohnen und am Wochenende ihre Familie besuchen. Schon vor der Krise wollte der Staat nicht für Pendlerkosten oder Zweitmiete aufkommen, das mussten die Pädagogen aus ihrem Nettoeinkommen zahlen. Das müssen sie immer noch – nur reicht das Geld jetzt erst recht nicht.

Ein Polizeibeamter hat, je nach Dienstgrad, Einbußen von bis zu 45 Prozent erleiden müssen. Heute beträgt sein Grundgehalt 685 Euro netto im Monat, im Gespräch ist eine weitere Kürzung um 7 Prozent. Die nicht gerade üppige Zulage von 2,93 Euro pro Stunde für Nachtarbeit wird bis Ende des Jahres nicht mehr ausgezahlt. Gewerkschaftsführer warnen davor, die Polizei als Instrument der Repression gegen die Streikenden zu nutzen. „Auch Polizeibeamte sind leidende Arbeitnehmer wie der Rest der Bevölkerung auch“, erklärt der Chef der griechischen Polizei-Gewerkschaft.

Ein Zeitungsjournalist mit zehnjähriger Berufserfahrung hätte, laut Tarifvertrag, Anspruch auf ein Mindestgehalt von 1.670 Euro. Doch spätestens seit 2010 werden Tarifverträge meist ignoriert. Verleger lassen ihre Journalisten neue Einzelverträge unterschreiben, in denen Gehaltskürzungen von mindestens 10 bis 20 Prozent vorgesehen sind. Wer nicht mitmacht, wird in der Regel fristlos entlassen, hat aber immerhin noch Anspruch auf eine Abfindung.

In der sonstigen Privatwirtschaft gibt es keine einheitliche Regel für Gehaltskürzungen, da hier Tarifautonomie herrscht – zumindest auf dem Papier. „Ermutigt“ durch die Kürzungen im öffentlichen Dienst haben allerdings auch viele Arbeitgeber in der Privatwirtschaft Gehaltskürzungen von 20–30 Prozent durchgesetzt oder sind mit Personalzahlungen im Verzug.

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