Missbrauchs-Prozess gegen Schwimmtrainer: Zum Sex überredet

Ein ehemaliger Olympia-Schwimmtrainer soll eine damals minderjährige Athletin sexuell missbraucht haben. Jetzt beginnt der Prozess – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Angeklagte und sein Anwalt: Prozessauftakt in Kiel. Bild: dapd

KIEL dpa | Der Prozess gegen einen Trainer des deutschen Olympia- Schwimmteams hat am Dienstag vor dem Kieler Amtsgericht begonnen. Der Mann muss sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verantworten. Kurz nach Beginn des Prozesses wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Das Gericht gab einem entsprechenden Antrag der Verteidigung und der Nebenklage statt.

„In der Hauptverhandlung müssen persönliche Umstände aus dem Lebensbereich des Angeklagten erörtert werden“, begründete die Vorsitzende des Schöffengerichts, Juliane Schroeter die Entscheidung. Dies würde das Persönlichkeitsrecht des Trainers verletzen. Sie ließ entgegen dem Wunsch der Verteidigung aber ausdrücklich die öffentliche Verlesung der Anklage zu. Auch das Urteil soll öffentlich verkündet werden.

Die Staatsanwältin Veronika Stoltz-Uhlig warf dem Angeklagten insgesamt 18 Fälle vor. Er soll sich von August 2004 bis März 2006 an einer von ihm betreuten, damals noch nicht volljährigen Schwimmerin vergangen haben. Der Trainer habe die Abhängigkeit der sexuell unerfahrenen jungen Frau missbraucht und das Betreuungsverhältnis ausgenutzt, sagte die Anklägerin. Nach ihrer Darstellung hatte der Trainer das mutmaßliche Opfer immer wieder zum Sex überredet, obwohl erkennbar war, dass es damit nicht einverstanden war.

Zu einem ersten sexuellen Kontakt zwischen dem Angeklagten und der Schwimmerin, die damals über 16 war, sei es demnach 2004 bei einem gemeinsamen Urlaub auf Kreta gekommen. Dem Urlaub hätten die Eltern der Jugendlichen damals zugestimmt. Sie vertrauten nach Darstellung der Anklage dem Mann, der zuletzt bis zu neunmal pro Woche mit dem Mädchen trainierte. Er habe unter anderem ihre Ernährung bestimmt, sagte die Staatsanwältin: „Er reglementierte auch außerhalb des Trainings ihr Verhalten.“ Vor Prozessbeginn hatte der Verteidiger des Trainers die Vorwürfe weitgehend zurückgewiesen.

Die betroffene Frau stellte 2009 Strafanzeige. Danach nahm die Kieler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, 2011 erhob sie Anklage. Die junge Frau ist in dem Verfahren Zeugin und Nebenklägerin. Außerdem sollen zwei ihrer Freundinnen gehört werden. Eine von ihnen soll eine frühere Partnerin des Trainers gewesen sein. Der Angeklagte betrat im Blitzlichtgewitter und vor laufenden Kameras den Verhandlungssaal. Das mutmaßliche Opfer und die Zeuginnen wurden vor der Öffentlichkeit abgeschirmt.

Bei einem Schuldspruch könnte das Schöffengericht eine Strafe von maximal vier Jahren verhängen. Ob das Urteil noch am Dienstag fällt, blieb zunächst offen.

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