Elternschaft in Argentinien: Zwei schwule Väter anerkannt

Ein argentinisches Paar wurde offiziell als Eltern eines Jungen eingetragen. Eine Leihmutter in Indien hat den Sohn der zwei Väter ausgetragen.

Queer-Rechte: Argentinien gibt die Richtung vor. Bild: twobot/photocase.com

BUENOS AIRES taz | Argentinien hat als erstes Land offiziell die Elternschaft zweier Männer für ein Kind anerkannt. Die beiden Argentinier Alejandro Grinblat und Carlos Dermgerd wurden am Dienstag als Eltern auf der Geburtsurkunde des kleinen Tobías eingetragen. Und um die Sache abzurunden wurde Tobías auch als Sohn der beiden in deren Hochzeitsurkunde, eine in Argentinien obligatorische rote Libretta, eingeschrieben, legal und offiziell auf einem Standesamt in der Hauptstadt Buenos Aires.

Die glücklichen Eltern sind sich ihrer Vorreiterrolle bewusst. „Damit ist die gesetzliche Gleichstellung aller Mädchen und Jungen festgeschrieben, die Kinder von gleichgeschlechtlichen Ehen sind,“ so Vater Carlos Dermgerd. Der kleine Tobias war am 29. Juni in Indien bei einer Leihmutter zur Welt gekommen. Indien hatten sie ausgewählt, weil „dort die Rechte der Kinder viel mehr garantiert sind und das Prozedere klar und eindeutig ist, eindeutiger noch als in den USA,“ so Dermgerd. Nach einigem Hin und Her wurde auf vom dortigen Konsulat die argentinische Staatsbürgerschaft des Neugeborenen anerkannt und ein Reisepass ausgestellt.

Den Kampf um ihre Anerkennung als Eltern hatten die beiden Väter vor einem Jahr begonnen. Eine Gesetzeslücke in der Rechtsprechung kam ihnen dabei zu Gute: „Im argentinischen Recht ist die Leihmutterschaft nicht erlaubt, aber sie ist auch nicht ausdrücklich verboten. Damit fiel unser Antrag in ein juristisches Vakuum,“ so Dermgerd. Nachdem zwei Richterinnen in Buenos Aires dem Antrag auf Elternschaft zustimmten, Justiz- und Außenministerium Wohlwollen signalisierten, war der Weg zum Standesamt frei.

Esteban Paulón, der Vorsitzende vom argentinischen Lesben-, Schwulen-, Bi- und Transsexuellenverband, sprach denn auch von einem historischen Tag. „Erstmals in der Welt wird der Eintrag einer gleichgeschlechtlichen Co-Elternschaft rechtlich wie jeder anderer Eintrag einer Elternschaft in einer Geburtsurkunde anerkannt,“ so Paulón. Bisher wurde nur der leibliche Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen, während der andere Partner oder die Partnerin lediglich als Adoptivelternteil anerkannt wurde.

Tobías Eltern hatten vor einem Jahr nach dem neuen Gesetz über die Homo-Ehe geheiratet, das 2010 Argentinien zum ersten Staat in Lateinamerika machte, der die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare zuließ – und das im ganzen Land und nicht mehr nur in einigen Städten und Provinzen.

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