Kommentar Härtefallkommission: Spielräume erklären

Das Hauptproblem ist das deutsche Ausländerrecht, aber auch die Gründe fürs Abschieben müssen in jedem einzelnen Fall öffentlich erklärbar sein.

Abschieben oder nicht abschieben ist in der Tat eine hochsensible Frage. Und sehr oft ist der Grat zwischen dem Zurückschicken in tiefste Armut oder in politische, ethnische oder religiöse Unterdrückung ein sehr schmaler. Umso mehr spricht dafür, auch die Tätigkeit der Härtefallkommission durchsichtiger und kontrollierbar zu machen.

Inzwischen ist in diesem Land selbst die Arbeit des Verfassungsschutzes – wenn auch erzwungenermaßen – transparenter als die der Gnadeninstanz des Parlaments. Es kann nicht sein, dass es in einer Demokratie eine staatliche Instanz gibt, die sich nicht rechtfertigen, ja nicht einmal erklären muss.

Kontrovers sind fast ausschließlich ausländerrechtliche Fälle. Dass es dort viele schützenswerte persönliche Daten gibt, ist einleuchtend. Wenn aber die Betroffenen selbst die Öffentlichkeit in der Hoffnung auf Unterstützung suchen, sollte es auch den staatlichen Stellen erlaubt sein, ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Selbstredend ist das grundlegende Problem das repressive deutsche Ausländerrecht. Auf Landesebene geht es im Einzelfall um Ermessen, um das Nutzen von Spielräumen. Und das wird ja wohl erklärbar sein.

Denn Fälle wie der der Familie Racipovic dürfen nicht sein. Erst auszeichnen, dann ausweisen – das ist zynisch.

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