Banken in Spanien: Helfer in der Not der faulen Kredite

Die Abgeordneten im Bundestag müssen entscheiden, ob Spaniens Banken gerettet werden. Was dann mit den Geldhäusern passiert, ist noch unklar.

Schon bis Ende Juli sollen als Soforthilfe 30 Milliarden Euro für angeschlagende Banken nach Spanien fließen. Bild: dpa

BERLIN taz | Bis zu 100 Milliarden Euro soll der europäische Rettungsschirm für die spanischen Banken zahlen. Doch dieses Geld kann erst fließen, wenn der Bundestag zugestimmt hat. Ab Mittwochnachmittag treffen sich daher die zuständigen Ausschüsse, am Donnerstag kommt dann das gesamte Plenum zu einer Sondersitzung zusammen. Die Abgeordneten mussten extra einberufen werden, denn eigentlich sind Parlamentsferien.

Basis der Beratungen ist ein 16-seitiges „Memorandum of Understanding“, das die Bedingungen für die Rettungsmilliarden festschreibt. Die zentralen Punkte: Schon bis Ende Juli sollen als Soforthilfe 30 Milliarden Euro fließen. Der genaue Kapitalbedarf der spanischen Banken wird dann in einem „Stresstest“ bis Ende September ermittelt.

Alle Banken, die staatliche Hilfe benötigen, müssen ihre faulen Kredite in eine „Bad Bank“ auslagern – und zwar zum „langfristigen Realwert“. Die Banken sollen sich also nicht auf Kosten des Staates sanieren, indem sie den Wert ihrer Schrottdarlehen zu hoch ansetzen. Dies dürfte bedeuten, dass die Banken ihre faulen Kredite zu etwa 80 Prozent abschreiben müssen.

Die Verluste bei den Banken sollen die Steuerzahler möglichst wenig belasten. Deswegen werden zunächst die Aktionäre sowie die Besitzer von Hybrid- und Nachranganleihen herangezogen. Bei diesen Anleihen handelt es sich um Fremdkapital, das in Notsituationen wie Eigenkapital behandelt werden kann.

„Preferentes“

Vielen spanischen Kleinanlegern war allerdings gar nicht klar, wie gefährlich diese nachrangigen „Preferentes“ sind. Sie dachten, sie würden eine Art Sparkonto besitzen, das besonders hohe Zinsen abwirft. Jetzt werden sie damit konfrontiert, dass sie einen großen Teil ihrer Ersparnisse verlieren (siehe unten).

Die Hilfskredite werden zunächst vom vorläufigen Rettungsschirm EFSF ausgezahlt. Sobald der permanente Rettungsschirm ESM einsatzfähig ist, übernimmt er die weitere Abwicklung der Hilfsmilliarden.

Durch diesen geplanten Wechsel von EFSF zu ESM herrschte lange Zeit Verwirrung, wer für die Rettungsmilliarden eigentlich haftet – der spanische Staat oder nur die einzelnen Banken. Denn beim ESM ist vorgesehen, dass er Kreditinstitute direkt mit Kapital versorgen kann. Inzwischen hat die Bundesregierung jedoch mehrfach betont, dass der spanische Staat dafür haftet, dass die Hilfskredite zurückgezahlt werden.

Das Programm ist für 18 Monate geplant – danach sollen die Banken an den Kapitalmarkt zurückkehren. Die Rettungskredite haben eine durchschnittliche Laufzeit von 12,5 Jahren. Noch ist unsicher, ob die Opposition im Bundestag zustimmt. „Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen“, sagt SPD-Finanzexperte Lothar Binding. „Aber in der Tendenz vermute ich, dass wir zustimmen.“

Memorandum of Understanding

Bei den Grünen überwiegt die Kritik. Ihnen ist das Memorandum of Understanding zu vage. „Bei vielen Maßnahmen ist undeutlich, ob und wie sie umgesetzt werden“, moniert Finanzexperte Gerhard Schick. So sei nicht sicher, ob der überdimensionierte spanische Bankensektor tatsächlich geschrumpft werde.

Auch sei nirgends festgelegt, ob die maroden Banken verstaatlicht werden. „Wir haben immer gesagt, die Eigentümer müssen an den Verlusten beteiligt und sofort herausgedrängt werden.“

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