Steuerhinterziehung in der Schweiz : Vertrag bedroht Ermittlungen

Würde das Abkommen mit der Schweiz ratifiziert, blieben die Hinterzieher von der Steuer-CD straffrei. Trotzdem könnte die Opposition zustimmen.

Noch ist unklar, ob die Steuerhinterzieher bei der Schweizer Privatbank Coutts strafrechtlich belangt werden. Bild: dpa

BERLIN taz | Bei den deutschen Kunden des Schweizer Bankhauses Coutts dürfte die Sorge derzeit groß sein: Über 1.000 von ihnen sollen auf einer Daten-CD genannt sein, die die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen aufgekauft haben.

Ebenso groß dürfte die Vorfreude der Finanzminister sein, die sich wie schon bei früheren Datenkäufen auf Millionen-Einnahmen aus Steuernachzahlungen plus Strafen freuen. Doch sowohl die Sorge als auch die Vorfreude könnte verfrüht sein.

Denn wenn das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ratifiziert würde, wäre die Situation grundlegend anders. „Wenn das Abkommen in Kraft tritt, würde die reguläre Steuerschuld erlöschen, und die Hinterziehung könnte nicht mehr bestraft werden“, sagt Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, auf taz-Anfrage.

„Das gilt für alle Betroffenen, gegen die erst nach Unterzeichnung des Abkommens im September 2011 Ermittlungen aufgenommen wurden.“

Statt einer kompletten Versteuerung zum individuellen Steuersatz plus Verzugsgebühr und Zinsen würde dann nur die deutlich niedrigere Pauschalsteuer anfallen, die in den meisten Fällen bei 21 Prozent liegt.

„Die Betrüger würden viel zu gut wegkommen und nur halb so viel bezahlen wie sonst“, sagt Eigenthaler. Das glaubt auch Sebastian Fiedler vom Bund deutscher Kriminalbeamter: „Alle, gegen die erst nach Unterzeichnung des Abkommens ermittelt wurde, können nicht mehr strafrechtlich belangt werden.“

Das nordrhein-westfälische Finanzministerium wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob alle auf der CD genannten Fälle unter die Amnestie fallen würden. Eine Sprecherin sagte lediglich allgemein, man prüfe alle angebotenen Daten vor einem Erwerb „auf ihre Werthaltigkeit“.

Streit über das Abkommen

Streit gibt es derweil um die Frage, ob das Abkommen für die Zukunft verbieten würde, Datenträger mit Informationen über Steuerbetrüger anzukaufen. Im Text des Abkommens heißt es, dass „sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb (…) bemühen werden“. Bislang wurde diese Formulierung als Verbot verstanden, nun drängt die SPD darauf, diese Möglichkeit beizubehalten.

Finanzexperte Joachim Poß nannte die CD-Ankäufe das „wichtigste Instrument gegen Steuerhinterzieher“ und forderte, daran festzuhalten. Auch das Bundesfinanzministerium sieht den Datenkauf nun als „Abwägungsfrage“ – er könne in manchen Fällen weiter zulässig sein. Allerdings wies der Sprecher von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf hin, dass es dafür keinen Anlass mehr gebe, wenn das Abkommen in Kraft sei.

Die Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz sieht vor, dass Steuerhinterzieher ihr Schwarzgeld gegen eine einmalige Nachzahlung von 21 bis 41 Prozent Steuern auf das Vermögen und eine künftige Abgeltungsteuer von 26 Prozent auf die Erträge legalisieren können.

Vor Strafe geschützt

Dabei bleiben sie anonym und vor Strafverfolgung geschützt, zudem bleiben viele Anlageformen außen vor. Die Schweiz will mit diesem Vertrag und weiteren bilateralen Abkommen eine Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie verhindern, die die Anonymität beenden würde.

Die Bundesländer, in denen SPD, Grüne und Linke an der Regierung beteiligt sind, haben angekündigt, das Abkommen in der vorliegenden Form im Bundesrat zu stoppen.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) kann sich jedoch vorstellen, dass man sich noch einigt, sofern die Steuersätze angehoben und der anonyme Abzug des Geldes aus der Schweiz erschwert wird.

Auch das grün regierte Baden-Württemberg hält eine Zustimmung unter diesen Bedingungen für möglich.

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