Streit um Thüringens Verfassungsschutz: Weg mit der Landesbehörde?

Thüringens CDU-Ministerpräsidentin will, dass sich die Geheimdienste mehrerer Länder zusammentun. Damit stärkt sie ausgerechnet der FDP den Rücken.

Was soll aus dem Geheimdienst werden? Thüringens Ministerpräsidentin Lieberknecht und Innenminister Geibert (beide CDU). Bild: dpa

DRESDEN taz | Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) prescht vor. Schon vor einer Woche hatte sie im ZDF gefordert, die Verfassungsschutzbehörden „von Grund auf neu aufzubauen“. Jetzt forderte sie in einem Zeitungsinterview, die Verfassungsschutzämter kleinerer Bundesländer zusammenzulegen. Ihr eigenes Land nahm sie davon nicht aus: Beispielhaft regte sie einen gemeinsamen Verfassungsschutz für die drei mitteldeutschen Länder an. Auch eine Fusion der Landesämter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland sei denkbar.

Mit ihrem Vorstoß stärkt Lieberknecht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Rücken – die spricht sich schon lange für für eine Reduzierung der Verfassungsschutzbehörden und eine Bündelung ihrer Aufgaben aus. Die Thüringer Ministerpräsidentin geht auch auf Distanz zu Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der CSU, der solche Pläne rigoros ablehnt. Der Verfassungsschutz dürfe „nicht geschwächt werden, sondern er muss effektiver werden“, findet der Bundesinnenminister.

In Sachsen reagierte das Innenministerium zurückhaltend auf den Vorschlag aus Thüringen. Wenn gewaltbereite Rechtsextremisten länderübergreifend agierten, müsse auch die zentrale Koordinierungsfunktion des Bundesamtes gestärkt werden, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU). Vor einer Zusammenlegung von Landesämtern wären aber zahlreiche Fragen zu klären, darunter die einer gemeinsamen parlamentarischen Kontrolle. Sein Amts- und Parteikollege Holger Stahlknecht in Sachsen-Anhalt zeigte sich für Fusionen offen. Er findet aber, derzeit hätten die Ämter „zunächst noch Vergangenes aufzuarbeiten“.

Lieberknecht sprach sich auch für eine stärkere demokratische Kontrolle der Verfassungsschutzämter, eine engere Führung durch das zuständige Innenministerium und eine Direktwahl der Verfassungsschutzpräsidenten durch die Parlamente. Damit trägt sie bereits dem Entwurf zu einem neuen Verfassungsschutzgesetz Rechnung, auf den sich die Thüringer Regierungspartner CDU und SPD kurz vor der Sommerpause geeinigt haben.

Ein Skandal nach dem anderen

Die Koalition war jüngst durch neue Aktenfunde bei Polizei und Staatsschutz belastet worden. In den etwa 20 bislang unbekannten Ordnern geht es um den in den neunziger Jahren vom Verfassungsschutz unterwanderten rechten „Thüringer Heimatschutz“. SPD-Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) zeigte sich „entsetzt“, und seine Parteikollegin Dorothea Marx, die dem NSU-Untersuchungsausschuss vorsitzt, machte das CDU-geführte Innenministerium für die späte Entdeckung verantwortlich.

In Sachsen war unterdessen am Wochenende bekannt geworden, dass im Landesamt für Verfassungsschutz noch nach Aufdeckung der NSU-Mordserie im vergangenen November Akten geschreddert wurden. Sie sollen aber keinen Bezug zum Terrortrio gehabt haben, heißt es dazu aus der Behörde. Eine angebliche gesetzliche Löschungsfrist, auf die sich die Beamten beriefen, besteht nach Auskunft des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar jedoch nicht.

Die sächsischen Jungliberalen gingen deshalb noch einen Schritt weiter als Lieberknecht: sie forderten zu Wochenbeginn, den Geheimdienst in ihrem Land insgesamt aufzulösen und an das Bundesamt anzugliedern.

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