Urteil zum Übernachtungszuschlag: Kultursteuer nur für Touristen

Ab 1. Januar wollte Hamburg eine Bettensteuer erheben. Dem Gesetzesentwurf macht das Bundesverwaltungsgericht einen Strich durch die Rechnung.

Radisson-Hotel in Hamburg: Die Bettensteuer soll nun doch nur für private Besuche gelten. Bild: dpa

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine, wie in Hamburg geplante pauschale Bettensteuer rechtswidrig ist. Beruflich zwingende Übernachtungen dürfen nicht besteuert werden, so dass künftig zwischen privaten und berufsbedingten Aufenthalten unterschieden werden muss. Die Richter zogen einen Vergleich mit der Hundesteuer, die ja auch nicht für Diensthunde gelten würde, heran.

Mit dem Urteil werden die Pläne des Hamburger Senats durchkreuzt. Hamburg verzeichnete im vergangenen Jahr mehr als 9,5 Millionen Übernachtungen. Eine Zahl, die sich nach Einschätzung der Handelskammer bis 2020 verdoppeln soll.

Darin erkannte der Senat die Möglichkeit, leere Kassen zu füllen und plante, 2013 die sogenannte „Kultur- und Tourismussteuer“ einzuführen: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder Übernachtungsgast eine Abgabe bezahlen muss, die zwischen 50 Cent und vier Euro pro Tag liegen soll.

„Der Senat wird das Urteil hinsichtlich möglicher Konsequenzen sorgfältig prüfen“, sagte Senatssprecher Jörg Schmoll. Insbesondere müsse auf die vom Gericht getroffenen Aussagen zur Behandlung von Geschäftsreisenden eingegangen werden. Noch liegt die Urteilsbegründung nicht vor. Erst dann wolle man sich eingehend äußern.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) forderte den Senat auf, noch einmal darüber nachzudenken, ob die Tourismusabgabe nach dem Gerichtsurteil überhaupt noch Sinn mache. „Das Urteil bestätigt unsere Kritik an der geplanten Bettensteuer“, sagt auch Katja Suding (FDP). Es sei für Hoteliers nicht möglich, strikt zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen zu differenzieren. Der Senat solle die Idee nun begraben. Schmoll aber erklärt, man wolle dennoch an den Plänen festhalten. Man müsse den Gesetzesentwurf einfach den Vorgaben des Gerichts anpassen.

Tipps für das Gelingen kann der Senat in Lübeck einholen. Die Stadt erhebt die Steuer seit Anfang des Jahres ausschließlich für Touristen. Einen bürokratischen Mehraufwand bedeute das nicht, sagt Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe (SPD). Beim Einchecken werde der Gast gefragt, ob der Besuch beruflicher oder privater Natur sei und die Antwort auf der Rechnung vermerkt. „Im Bedarfsfalle können sich die Hamburger gerne an uns wenden.“

Sofern Hamburg eine verfassungskonforme Anpassung gelingt, werden die Einnahmen deutlich geringer ausfallen als geplant. Nach Einschätzung des Senats sollte die Steuer dem Haushalt jährlich 12 bis 20 Millionen Euro bringen. Verplant hatte man diese Summe noch nicht. Fest stand aber, dass mindestens 50 Prozent der Einnahmen der Kultur zufließen, die andere Hälfte dem Stadtmarketing, also der Tourismusförderung.

„Das Vorhaben wurde deshalb als Steuer konzipiert, weil es dann nicht zweckgebunden verwendet werden darf“, sagt Schmoll. Trotzdem hat man sich schon einige Gedanken über förderungswürdige Projekte gemacht. Neben Kulturfestivals wie dem „Elbjazz“ fallen darunter auch Sportveranstaltungen und Events.

Christa Goetsch von den Grünen plädiert dafür, die Kulturtaxe, so sie auf den Weg gebracht werden kann, komplett Theatern, Musik und Kunst zugute kommen zu lassen. Man solle sich ein Beispiel an Städten wie Weimar nehmen, die die Mittel vollständig Kunst und Kultur widmen. Dadurch würden die Übernachtungszahlen steigen und auch die Hoteliers wären zufrieden.

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