Kritik am neuen Meldegesetz: Privatwirtschaft kann Daten abgreifen

Die Opposition fürchtet im neuen Meldegesetz den Ausverkauf des Datenschutzes und kündigt Widerstand an. Denn gegen den Zugriff von Firmen auf ihre Daten können Bürger nur wenig tun.

Hält das Gesetz für „gefährlichen Unsinn“: Sigmar Gabriel. Bild: reuters

BERLIN dapd | Datenschützer und Opposition stemmen sich gegen das neue Meldegesetz. Hauptkritikpunkt an der vom Bundestag vergangene Woche verabschiedeten Neuregelung ist der vorgesehene Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten.

„Mal wieder bedient Schwarz-Gelb eine Klientelgruppe und deren Profitinteressen und stellt den allgemeinen Daten- und Verbraucherschutz hinten an“, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast am Samstag in Berlin.

Wer ein solches Gesetz durchgehen lasse, könne nicht ernsthaft – zum Beispiel bei Facebook – auf dem Prinzip der Einwilligung zur Datenweitergabe bestehen. Nun müssten die Länder im Bundesrat retten, was Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) versäumt habe.

Die Kritik entzündet sich an Paragraf 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, das nach der Föderalismusreform die bisherigen Landes- und Bundesregelungen zusammenfasst. Der Paragraf ermöglicht es Adresshändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen – nicht nur Namen und Titel, sondern auch Anschriften und selbst Geburtstage und frühere Namen sollen nicht tabu sein.

Die Verbraucher können zwar – wie bisher – schriftlich beim Amt Widerspruch einlegen. Eine Ausnahmeregelung im neuen Gesetz weicht das Widerspruchsrecht allerdings auf: Es gilt nicht, wenn die Informationen nur dazu dienen, bereits vorliegende Daten zu bestätigen oder zu korrigieren – was regelmäßig der Fall sein dürfte. Dann bleibt nur, direkt beim Unternehmen zu widersprechen. Dafür müssen die Bürger erst einmal beim Meldeamt in Erfahrung bringen, an wen die Daten überhaupt weitergegeben werden.

„Kein Vorratsdatenspeicher für Wirtschaft“

Auch die Linke-Innenexpertin Petra Pau kritisierte: „Der Ausverkauf des Datenschutzes geht weiter. Und das mit Zustimmung der FDP, die sich selbst als freiheitlich und demokratisch rühmt.“

„Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft“, bekräftigte SPD-Chef Sigmar Gabriel, der das Gesetz bereits am Donnerstag „gefährlichen Unsinn“ bezeichnet hatte. Ein Verkauf von staatlichen Daten sei nicht akzeptabel, sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, sprach von „gesetzlichem Wahnsinn“. Das neue Recht ermögliche „den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil“, sagte er dem Blatt. Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den Zugriff auf staatliche Daten als „unsäglich“.

Die Länderkammer will im Herbst über die Neuregelung beraten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte am Samstag voraus: „Das Melderechtsgesetz wird den Bundesrat so nicht passieren.“

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