Urteil im PIP-Skandal: Schadensersatz für Billigbrust

Rund 20.000 Euro erhält eine Frau, die sich für ein Brustimplantat der Firma PIP entschied. Der zur Zahlung verpflichtete Versicherer sieht sich seinerseits vom Hersteller getäuscht.

Potenzielle 20.000 Euro Schadensersatz hält diese Krankenschwester aus Nizza da in ihren Händen. Bild: dapd

LYON afp | Im Skandal um Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP ist der deutsche Versicherungskonzern Allianz zur Zahlung einer Schadenersatzsumme von 19.650 Euro an eine Frau verurteilt worden.

Ein Gericht in Lyon habe festgestellt, dass Allianz als Versicherer der Firma PIP für Schädigungen infolge der defekten Implantate zahlen müsse, teilte der Konzern am Montagabend mit. Das Versicherungsunternehmen, das sich seinerseits als Opfer eines Betrugs durch PIP sieht, will möglicherweise in Berufung gehen.

Allianz war bereits im Januar in einem anderen Fall im südfranzösischen Avignon zur Zahlung einer Schadenersatzsumme von 4.000 Euro verurteilt worden. Im Juni wies das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon zudem die Forderung des Konzerns zurück, dass die Verträge mit PIP als nichtig zu gelten hätten, weil die Brustimplantate-Firma den Versicherer bewusst getäuscht habe.

Die inzwischen aufgelöste Firma PIP hatte weltweit hunderttausende Brustimplantate verkauft. Die Billigkissen reißen verstärkt und rufen Entzündungen hervor, teils werden sie sogar für Krebsfälle verantwortlich gemacht.

Der Firmengründer hatte zugegeben, seit 1995 drei Viertel seiner Prothesen illegal mit einem Billig-Gel gefüllt zu haben, das er mit einem eigentlich für Industrieprodukte bestimmten Silikon mischte. Er hält sein Produkt aber nicht für gesundheitsschädlich. Gesundheitsbehörden in aller Welt haben Frauen empfohlen, sich die Billig-Implantate entfernen zu lassen.

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