Kommentar Schulgesetzänderung: Ungünstige Gemengelage

Der Ausbau der Ganztagsschulen ist nach wie vor ein tolles Projekt. Aber was der Senat zur Zeit veranstaltet, ist nicht besonders geschickt.

Gute Ganztagsschulen sind ein Geschenk und keine Last. Sie sind eine Chance für Kinder und für Eltern. Es ist nicht nötig, eine Debatte über Zwangsbeglückung zu führen.

Es wird immer Gründe für Eltern geben, warum sie ihr Kind nicht am Nachmittag zur Schule schicken wollen. Und bisher war dies auch im Schulgesetz elegant gelöst. Teilgebundene Schulen können beispielsweise einzelne Klassenzüge vom Nachmittagsunterricht ausnehmen. Und auch die neue GBS, in der Kitas den Nachmittag übernehmen, setzt auf Freiwilligkeit.

Doch wenn alle Schulen in so kurzer Zeit umgewandelt werden, ist das schon ein kultureller Umbruch. Es schadet nicht, das Schulgesetz hier so zu formulieren, dass Eltern die Ängste genommen werden.

Ohnehin ist das, was der Senat zurzeit veranstaltet, nicht geschickt. Die Ganztagsschulen müssen als Begründung für Kürzungen bei Jugendclubs und Bauspielplätzen herhalten. Freiräume außerhalb der Schule werden beschnitten.

Das ist regelrecht Anti-Werbung für Ganztagschulen. Wenn dann auch noch Qualitätskriterien ausgeklammert werden, ist das eine ungünstige Gemengelage. Dabei ist der Ausbau der Ganztagsschulen nach wie vor ein tolles Projekt. Sie sollten so attraktiv gestaltet sein, dass das Thema Wahlfreiheit keine Rolle spielt.

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Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.

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