Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte: Eizellenspenden bleiben verboten

Der Gerichtshof für Menschenrechte wies überraschend eine Klage gegen das Verbot von Eizellenspenden aus Österreich ab. Das Urteil gilt auch in Deutschland.

Nicht das Gleiche: künstliche Befruchtung und Eizellspende. Bild: schiffner / photocase.com

FREIBURG taz | Das Verbot der Eizellspende in Deutschland und Österreich kann bestehen bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte am Donnerstag in zweiter Instanz überraschend eine Klage aus Österreich ab, so dass sich auch in Deutschland kein Anpassungsbedarf ergibt.

Geklagt hatte ein österreichisches Paar, das auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann. Da die Frau keine Eizellen bilden kann, ist auch keine künstliche Befruchtung im Reagenzglas möglich. Die Nutzung von Eizellen einer anderen Frau ist in Österreich allerdings verboten.

Bei österreichischen Gerichten hatte die Klage keinen Erfolg. Deshalb wandte sich das Paar an den Straßburger Gerichtshof und berief sich auf den Schutz des "Privat- und Familienlebens" in der Europäischen Menschenrechtskonvention. In erster Instanz hatte die Klage im März 2010 sogar Erfolg. Eine Kammer aus sieben Richtern entschied: Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die Eizellspende nicht verbieten.

Doch die österreichische Regierung legte Rechtsmittel ein. Und die Große Kammer, die aus 17 Richtern besteht, zeigte sich nun deutlich zögerlicher. Die Richter billigten Österreich einen "weiten Beurteilungsspielraum" zu. Zwar sei in den 47 Staaten des Europarats ein klarer Trend zu erkennen, die Eizellspende zuzulassen, dieser entstehende Konsens beruhe allerdings noch nicht auf gefestigten Grundsätzen.

Das Verbot der Eizellspende sei zwar ein Eingriff in das Privatleben der Bürger, so die Straßburger Richter. Österreich durfte jedoch das weit verbreitete Unbehagen gegenüber der modernen Fortplanzungsmedizin berücksichtigen und das Prinzip bewahren, dass die Identität der Mutter immer feststehen muss.

Die Gefahr, dass sozial benachteiligte Frauen ausgenutzt und zur Eizellspende gedrängt werden, hätte allerdings auch auf andere Weise vermieden werden können, etwa indem eine Entlohnung verboten wird. Der österreichische Gesetzgeber habe aber jedenfalls seine Entscheidung sorgsam abgewogen und seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten, erklärten die Richter.

Auch in Deutschland ist die Eizellspende verboten. Bei einem Verstoß drohen laut Embryonenschutzgesetz Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren. Experten gehen davon aus, dass pro Jahr einige tausend deutsche Paare in ausländischen Kliniken eine Eizellspende empfangen. (Az.: 57813/00)

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