Kommentar Facebook: Facebook endlich Grenzen setzen

Die norddeutschen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und Thilo Weichert versuchen, Facebook rechtliche Grenzen aufzuzeigen. Gut so!

Ein Konzern wie Facebook darf eigentlich keine persönlichen Informationen seiner Millionen Mitglieder aus der EU in die USA übertragen. Denn die Datenschutzstandards in den Vereinigten Staaten fallen hinter die der Europäischen Union zurück.

Konzerne, die sich verpflichten, europäische Standards einzuhalten, treten dem Safe-Harbor-Abkommen bei. So dürfen sie die Personendaten doch übertragen. Facebook nun behauptet, sich an das Abkommen zu halten, tut es aber nicht immer.

Deutlich wird das am Beispiel der automatischen Gesichtserkennung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht vor, dass ein Unternehmen seine Kunden informiert, wenn es beginnt, biometrische Daten von ihnen zu erfassen. Das ist das Grundproblem: Facebook sagt manchmal nicht so gern Bescheid.

Der Konzern hat den Service der Gesichtserkennung für seine Nutzer einfach flächendeckend eingeschaltet. Das ist rechtswidrig - nach europäischen Standards. Datenschützer und Politiker müssen sich fragen: Wie reagiert man, wenn ein globaler Kommunikationskonzern europäische Regeln missachtet?

Die Europäer können sich bei Verstößen gegen Safe-Harbor bei der Federal Trace Commission in den USA beschweren. Und hoffen, dass die gegen Facebook vorgeht. Eine vage Hoffnung.

Die norddeutschen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und Thilo Weichert versuchen, dem Online-Konzern rechtliche Grenzen aufzuzeigen. Dafür werden sie von manchen belächelt. Aber ihr Vorgehen ist durchaus sinnvoll. Weichert will jetzt vor Gericht gegen den Like-Button von Facebook vorgehen. Auch das ist gut: Urteile machen die Rechtslage klarer. Dann muss nur noch irgendwer kontrollieren.

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Jahrgang 1980, ist Redakteur der taz.am wochenende. Er betreut dort die Titelgeschichten. 2010 ist sein Buch „Generation Porno“ erschienen. 2013 wurde er mit dem Arthur F. Burns-Award ausgezeichnet.

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