Anmerkungen zur Organtransplantation: Ein guter Schnitt

Sachbuchautor Richard Fuchs prangert an, wie nach dem Hirntod mit Patienten verfahren wird: Ohne Schmerzmittel - und der Vertrag mit der Krankenkasse erlischt.

Sachbuchautor Richard Fuchs: "Das Hirntodkonzept war dann die Grundlage für den Export dieser Theorie in all jene Länder." Bild: dpa

Die an den Tod geknüpfte und versprochene Heilung basiert auf der Einverleibung des Fleisches aus dem Körper eines anderen Menschen und berührt empfindlich das Kannibalismustabu. (Anna Bergmann)

Richard Fuchs, Sachbuchautor. 1937 in Siegen/Westfalen geboren u. aufgewachsen. Lebt seit 1957 in Düsseldorf u. war lange Jahre Werbeleiter, dann Artdirektor in einer großen Agentur. 1968 machte er sich selbständig mit eigener Werbeagentur u. einem Verlag für Fachpublikationen. 1986 verkaufte er beides, um sich als Privatier anderen Interessen widmen zu können. Er befasste sich mit neuen Technologien, Nahrung, Biomedizin, Gentechnologie und Organtransplantation, verfasste Stellungnahmen zu Anhörungen im Gesundheitsausschuss d. Dt. Bundestages z. Transplantationsgesetz. 1988 koordinierte er eine Verfassungsbeschwerde gegen d. Transplantationsgesetz. Er schrieb mehrere Bücher, u. a.: "Tod bei Bedarf. Mordsgeschäfte mit Organtransplantationen" (1996), "Life Science. Eine Chronologie von den Anfängen der Eugenik bis zur Humangenetik der Gegenwart" (2008). Sein Vater war Kaufmann, seine Mutter hatte 7 Kinder und war Hausfrau. Er ist verheiratet und hat 2 Kinder, seine Frau ist Journalistin und Sachbuchautorin.

In Apotheken, Einkaufszentren, Möbelhäusern und Behörden wird der Kunde mit Werbebroschüren und Organspenderausweisen versorgt und um Spendenbereitschaft gebeten. Wenn etwas nicht stimmt, wird das zuallererst an den Sprachregelungen kenntlich. Sanft und süß klingen die Worte "Spende", "Geschenk", "Körpergabe". Mit der Klaviatur des weihevollen Kitsches und der Rührseligkeit soll der Bürger darauf eingestimmt werden, seine Bürgerpflicht zu tun, bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende". Im Gärtnerjargon, als ginge es um ein liebevolles Umtopfen, wird über Organe wie über Pflanzen gesprochen, Herz, Lunge, Leber, Niere werden explantiert, verpflanzt, eingepflanzt. Organe werden "entnommen". " Organpaten", entlehnt beim "Baumpaten", werden gesucht. Und: "Auch die Kirchen sagen JA!" Nirgendwo wird so oft das Wort Solidarität in Anspruch genommen wie bei der Organspendenwerbung. Altruistisch ist aber nur der Spender selbst. Ist die milde Gabe erst einmal aus ihm herausgeschnitten, beginnt die Wertschöpfungskette.

Die mangelnde Spendenbereitschaft des Bürgers lähmt die Kapazität der medizinischen Möglichkeiten. Organmangel war von Beginn an das Hauptproblem der Transplantationsmedizin. Durch eine Novellierung des Transplantationsgesetzes, seit 1997 in Kraft, soll sich das Organaufkommen verbessern. Seit einiger Zeit läuft das parlamentarische Procedere. Am 29. und 30. Juni 2011 fand die zweite Anhörung des Gesundheitsausschusses statt und zeitgleich die Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Letztere empfahl zunächst eine "Erklärungslösung". Jeder Bürger soll einmal im Leben seine Entscheidung treffen, die dann amtlich dokumentiert werden soll, zum Beispiel im Führerschein, Personalausweis oder auf dem Chip der Gesundheitskarte. Entscheidet er sich nicht, entscheiden (im Fall einer erweiterten Lösung) die Angehörigen. Derzeit gilt die "erweiterte Zustimmungslösung". Spender müssen zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich ihre Einwilligung geben, liegt keine Willenserklärung für oder gegen vor, haben die Verwandten das letzte Wort (rund 90 Prozent aller Organspender werden, mangels Einwilligung zu ihren Lebzeiten, von den Angehörigen freigegeben). Die in Österreich und anderen Ländern praktizierte "Widerspruchslösung", jeder Bürger ist automatisch Organspender, es sei denn, er widerspricht und lässt sich in ein amtliches Widerspruchsregister eintragen, bekam keine Mehrheit. Mitte September fand eine Sitzung des Bundesrates zur Novellierung des Transplantationsgesetzes statt.

Dass es bei all diesen Anstrengungen um die "Ausschöpfung des Spendenpotenzials" nicht zuletzt auch um viel Geld geht, wird tunlichst verschwiegen. Richard Fuchs hat sich ausführlich mit der gesamten Thematik beschäftigt. Er empfing mich sehr gastfreundlich in seinem Haus in Düsseldorf. Es war ein sehr schöner Septembertag, wir nahmen im Wintergarten Platz und er berichtete mir all das, was dem zur Spendenerklärung gedrängten Bürger an Informationen vorenthalten wird:

"Ich befasse mich seit 14 Jahren mit dem Thema. Mitte der 90er Jahre, als ich an meinem ersten Buch schrieb, habe ich sämtliche Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren miterlebt - mit allen Argumenten dafür und dagegen. Mein Buch ,Tod bei Bedarf. Mordsgeschäfte mit Organtransplantationen' erschien dann wenige Monate vor der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes und ich bin für meine Kritik von maßgeblichen Herren des Ministeriums angegriffen worden." Er lacht leise.

"Was mich an diesem Thema neben den ethischen Fragen natürlich auch interessierte, war der geschäftliche Hintergrund. Als ehemaliger Werbefachmann und Kaufmann habe ich dafür auch einen besonderen Blick. Mir war bald klar, dass sich mit der Transplantationsmedizin, die ja vor der Verabschiedung des Gesetzes in einer rechtlichen Grauzone entstanden ist, eine Menge Geld verdienen lässt. Die Recherche war schwierig, die Aktenlage dürftig, aber es haben sich dennoch eine Menge Fakten ergeben. Eine Leber beispielsweise kostete zu dieser Zeit etwa 250.000 DM. Das Gesetz ist damals unter starker Mitwirkung von Lobbyisten entstanden.

Interessant ist, es gab drei Anhörungen im Gesundheitsausschuss und eine Anhörung im Rechtsausschuss. In Letzterem waren viele Staatsrechtler versammelt, die samt und sonders Kritik an dem Gesetz übten. Dergestalt nämlich, dass es weder dem Staat noch der Bundesärztekammer zustehe, sich eine Meinungshoheit darüber anzumaßen, wann der Mensch tot zu sein habe. Sehr stark wurde auch die erweiterte Zustimmungslösung kritisiert - die bis heute gilt -, da es ja nicht angehen kann, dass Dritte, in dem Fall Angehörige, Entscheidungen treffen können. Und zwar, wie es so schön heißt, vor dem Hintergrund des ,mutmaßlichen Willens'. Das ist juristisch ein Unding. Ich darf ja auch kein Testament an Stelle eines Angehörigen machen, seinen mutmaßlichen letzten Willen festlegen. Der allerwichtigste Kritikpunkt war aber der sog. Hirntod."

Der kritische Kardiologe und Internist Paolo Bavastro übrigens spricht nicht von Hirntod, er nennt den Begriff eine arglistige Täuschung, weil es sich zwar um einen schwer hirngeschädigten Patienten handelt, der sozusagen ein Sterbender ist, aber noch nicht tot. Er weist darauf hin, dass man das auch jedem medizinischen Lehrbuch entnehmen kann.

"Der Hirntod ist ja, etwas überspitzt gesagt, eine Erfindung, oder eine ,interessengeleitete Vereinbarung', die 1968 in Harvard getroffen wurde. Nachdem in Südafrika die erste Herzverpflanzung durch Barnard 1967 vorgenommen wurde, gab es schnell Bedarf an einer Regelung die Rechtssicherheit garantierte. Man hat, weil ein Arzt verklagt werden sollte, eine Ad-hoc-Kommission eingesetzt in Harvard, und die beschloss, den Hirntod einzuführen als Todeszeitpunkt. Das Hirntodkonzept war dann die Grundlage für den Export dieser Theorie in all jene Länder, die sich mit Organtransplantation befasst haben. Sie wurde auch von der Bundesärztekammer und letztlich vom Gesetzgeber übernommen. Obgleich ,der Tod vor dem Tod' ein ganz heftiger Kritikpunkt war während des gesetzgebenden Verfahrens.

Und es gab dann in der Folge, weil viele Menschen - im Übrigen auch sehr viele Mediziner - das nicht hinnehmen wollten, Bemühungen, eine Verfassungsbeschwerde zu organisieren. Ich habe das damals übernommen, Geld gesammelt usw. Das war 1999. Darüber hinaus gab es anschließend zwei weitere Verfassungsbeschwerden, die leider alle an einem Nichtannahmebeschluss gescheitert sind. Und obwohl das Gericht seine Ablehnungsentscheidung nicht erklären muss, lautete die Begründung, es könne ja jeder vermeiden, Organspender zu werden, wenn er eine entsprechende Widerspruchserklärung in der Tasche trägt. Das war natürlich in keiner Weise hilfreich.

Ein sehr prominenter Verfassungsrechtler, Prof. Schachtschneider, der Verfahrensbevollmächtigte, hat dann die Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg weitergeleitet, wo sie seit 12 Jahren anhängig ist." Er lacht bitter.

Der Arzt und Gesundheitswissenschaftler Dr. Wolfgang Wodarg, er ist SPD-Mitglied und war damals Bundestagsabgeordneter, hat während einer Anhörung berichtet, dass er gebeten hatte, einer Explantation beiwohnen zu dürfen. Das hat man aus gutem Grund kategorisch abgelehnt, weil man ihm das nicht zumuten wollte.

Der ganze Vorgang scheut das Licht. Es wird überwiegend nachts explantiert. Das alles spricht Bände. Es gab eine Theologin, Ines Odaichi - die inzwischen verstorben ist - sie war potenzielle Organspenderin, wollte aber sicherstellen, dass sie bei der Organentnahme eine Narkose bekommt. Sie hat sich an alle dafür zuständigen Stellen gewendet, am Ende veröffentlichte die Bundesärztekammer eine Erklärung, die besagte: "Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahme keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (z. B. Narkose) nötig.

Also das ist ein Skandal, dass diese Frage so beantwortet wird. Es sind ja noch lebende Patienten, die schwitzen, sich bewegen, ihre Wunden könnten verheilen, Frauen können noch ein Kind austragen, Männer könnten im Prinzip noch ein Kind zeugen. Es sind Lebende bzw. Sterbende, die letztlich durch die Organentnahme - ich sage es mal so schlicht - getötet werden. Die, bis das letzte Organ entnommen ist, beatmet werden. Erst dann sind sie wirklich tot.

Allerdings hat Professor Lauchert, der bis Juli 2011 geschäftsführender Arzt der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) war und selbst Transplanteur, an Frau Odaichi Folgendes geschrieben: ,Es ist in der Tat nicht zu belegen, dass eine für hirntot erklärte Person tatsächlich über keinerlei Wahrnehmungsvermögen mehr, insbesondere Schmerzempfindlichkeit verfügt.'

Das fand ich für einen Vertreter der DSO sehr seriös. Was aber bedeutet das? Wenn man zugeben würde, dass diese hirntoten Menschen nicht empfindungslose Verstorbene, sondern Sterbende, im Zweifel mit Schmerzempfinden sind, dann müsste man sich von der Organtransplantation verabschieden! Deshalb wird einfach eine Lüge aufrecht erhalten. Ohne Hirntoddefinition gäbe es gar keine Transplantationsmedizin.

Also im Land der ,ungebremsten Möglichkeiten', in dem ja sozusagen der Hirntod ins Leben gerufen wurde, ist er nach 30 Jahren zwar nicht begraben, aber doch stark relativiert worden. Seit 2008 der Nationale Bioethikrat bekannt gab, dass der Hirntod doch nicht der wirkliche Tod des Menschen zu sein scheint, und 2010 die American Academie of Neurology ihm die naturwissenschaftliche Begründung absprach, haben sich viele wissenschaftliche Stimmen gegen die Hirntoddefinition ausgesprochen.

Das hatte aber nur zur Folge, dass man in den USA nun darüber nachdachte, wie man das Problem löst, wie man das Hirntodkonzept umfirmiert, indem man sagt: ,JUSTIFIED KILLING' also ,gerechtfertigtes Töten'. Das stößt natürlich auf ethische und rechtliche Probleme. In den USA ist übrigens, wie auch in einigen europäischen Ländern, die Organentnahme bei Herztoten - den sogenannten Non-heart-beating-donors - erlaubt, wo man dann 2 bis5 Minuten nach Herzstillstand explantiert. Eigentlich nützt nur ein ,lebendfrisches Organ' dem Empfänger." Die Sonne steht im Zenit und es wird heiß. Automatisch und fast lautlos gleitet eine weiße Markise im Hause Fuchs übers Glasdach des Wintergartens.

"Was ich sagen will, die Diskussion läuft und ist inzwischen auch in Deutschland angekommen. In solchen Fällen ist das Internet ein Glück. Die Betreiber der Transplantationsmedizin haben nicht mehr das alleinige Meinungsmonopol, sie sind konfrontiert mit sehr vielen kritischen Texten und Informationen auf hohem Niveau, mit sorgfältigen wissenschaftlichen Abhandlungen und mit Internetauftritten von Gruppierungen wie zum Beispiel der KAO, einem Verein für kritische Aufklärung über Organtransplantation betroffener Eltern von explantierten Kindern. Man kann sich im Internet also wirklich sehr gründlich informieren. Im Gegensatz zu den Printmedien, bei denen man den Verdacht nicht loswird, dass sie fast ausnahmslos aufseiten der Transplantationsmedizin stehen. Funktionsträger aus Politik, Kirche usw. dürfen offen Lobbyarbeit machen, in scheinbar harmlosen Interviews entsprechende Statements von sich geben.

Die PR-Arbeit in den Medien ist nicht nur Meinungsmache, sie hat auch einen geldwerten Vorteil ungeheuren Ausmaßes. Also so eine redaktionelle Seite hat einen sehr viel höheren Werbewert, als wenn sie auf dieser Seite eine Anzeige schalten würden. Glaubhafte Personen, sei es nun aus dem Präsidium des Deutschen Kirchentages oder dem Kulturbetrieb, verbreitet eine scheinbar glaubhafte Botschaft. Unbezahlbar!

Also: PR-Büros rechnen gegenüber ihren Auftraggebern am Ende des Jahres die erwirtschafteten Summen aus, indem sie Zeilen zählen und in Werbekosten umrechnen. Die Medien kommen auch nicht zu kurz, wenn sie zum Beispiel Sendezeiten sponsern und dafür vom Ministerium eine Spendenquittung bekommen.

Und es gibt diese großen Werbekampagnen, wie die Kampagne des Berliner Herzzentrums ,Pro Organspende', die durch eine lettischen Werbeagentur in Szene gesetzt wurde, die arbeiteten mit sog. Testimonials, also mit Opinion Leadern oder Meinungsbildnern, prominenten Köpfen, mit denen man sich gern identifiziert. Neben vielen anderen ist die Techniker Krankenkasse besonders stark engagiert." (Ihr Chef, selbst Organempfänger - er bekam die Leber eines hirntoten Patienten - hat die Kampagne mit initiiert. Anm. G.G.)

"Eine weitere Kampagne: ,Organpaten werden' wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - die ja auch den Organspendeausweis ausgibt - veranstaltet und durch eine Pharma-Werbeagentur umgesetzt.

Das Absurde bei der Werbung für massenhafte Spendenbereitschaft ist, dass sie sozusagen ins Leere läuft, weil so viele Hirntote gar nicht zur Verfügung stehen. Wenn man sich vor Augen führt, dass in Deutschland ja nur Organe von hirntoten Spendern entnommen werden dürfen und dass bei einer jährlichen Sterberate von etwa 900.000 Menschen nur etwa 5.000 als hirntot diagnostiziert werden, dann fragt man sich, was eigentlich intendiert ist?! Von diesen 5.000 kommt noch ein Teil aus medizinischen Gründen gar nicht in Frage.

Sobald der Hirntod festgestellt ist, erlischt das Vertragsverhältnis mit der eigenen Krankenkasse. Es gibt dann sozusagen zwei Optionen. Wenn der Totenschein ausgefüllt ist, wird den Patienten, die nicht als Organspender in Frage kommen, die Beatmung abgestellt. Organspender hingegen, die ebenso für tot erklärt wurden, werden weiter beatmet und mit allem versorgt, was für die ,lebendfrische' Organentnahme notwendig ist.

Das gilt als Idealfall. Aber fast die Hälfte der Angehörigen von Hirntoten weigert sich, in eine Organentnahme einzuwilligen. Ich glaube, die meisten Leute wissen gar nicht, dass mit Tod der Hirntod gemeint ist. Im Organspendeausweis heißt es, und das ist fett gedruckt: ,Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt'. Also man schreibt nicht, ,nach meinem Hirntod' oder ,nach vorausgegangener Hirntoddiagnose', was seriös wäre. Aber dann würden viele Leute gar nicht mehr unterschreiben.

Und zu dem, was hier Gewebe genannt wird, muss ich noch sagen, dass es nach dem seit 2007 gültigen Gewebe-Gesetz nicht vermittlungspflichtig ist, das heißt, es muss keinem Empfänger zugeordnet werden. Es kann dem Spender größtenteils nach dem Tod entnommen werden oder nach der Organentnahme. Da gibt es eine ganze Menge, was man, mal despektierlich gesagt, ,absammeln' kann, Augenhornhaut, Herzklappen, Knochen, Gelenke, Gliedmaßen, auch Hände etwa, die gesamte Haut usw. Knochenmark, Blutstammzellen. Menschliche Gewebe werden zum Teil als Arzneimittel deklariert, unterliegen dem Arzneimittelrecht, sind also ganz offiziell Handelsware, die weltweit vermarktet werden darf. Und das ist wirklich ein gutes Geschäft, besonders auch, wenn man bedenkt, dass alles ja zum Nulltarif gespendet worden ist.

Aber noch mal zurück zu den Werbekampagnen. Man fragt sich natürlich, wer diese teuren Kampagnen bezahlt. Es ist so, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit arbeitet, ich habe da mal angefragt. Für die Organspende hatte die Bundeszentrale einen Werbeetat von ganzen zweieinhalb Millionen Euro, Sponsorengelder natürlich nicht mitgerechnet. Das erfahren Sie nirgendwo. Das Herzzentrum führt wenigstens die großen Konzerne auf, die ihre Kampagne gesponsert haben.

Da fließt also viel Geld, von dem nie die Rede ist. Es hat alles seinen Preis, auch bei der Organtransplantation, die ja in Deutschland durch eine Stiftung koordiniert wird. Die Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO), 1984 gegründet, ist seit 2000 bundesweit für Organ-Akquisition und alle Koordinierungsaufgaben, für den gesamten Organspendeprozess einschließlich Transport zuständig. Nur für die Verteilung nicht. Organvermittlungszentrale ist die Stiftung Euro-Transplant (ET) in Leiden, sie hat das absolute Verteilungsmonopol. Bei ihr wird jeder potenzielle Organempfänger mit allen seinen Daten für den Abgleich mit den Spenderorganen auf einer gemeinsamen Warteliste der ET-Mitgliedsländer geführt, also Deutschland, Beneluxländer, Österreich, Slowenien, Kroatien. Einen kleinen Einschub möchte ich hier machen: Euro-Transplant hat 1999 ein Programm aufgelegt für Senioren, nämlich: ,Old for Old', es heißt so, weil Spender und Empfänger über 65 sein müssen, um daran teilnehmen zu können. Das war ein Novum, früher hat man die Organe von alten Menschen ja als ,Verschleißteile' definiert.

Die Arbeit von DSO und ET wird von den Krankenkassen finanziert. Der Spitzenverband der deutschen Krankenkassen (GKV), die deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Bundesärztekammer (BÄK) handeln jedes Jahr aus, was bekommt die DSO an Rückvergütung, als ,Organisationspauschale', wie es offiziell heißt. Sie bekommen für jedes vermittelte Organ 8.765 Euro, inklusive der Kosten für die Hirntoddiagnostik. Es müssen ja vor der Organentnahme immer zwei Ärzte, unabhängig voneinander, den Hirntod diagnostizieren. Einer davon ist in der Regel von der DSO.

Im Jahr 2010 lagen die Budgets von DSO und Euro-Transplant zusammen bei rund 47 Millionen Euro, wobei Letztere nur einen kleinen Teil der Summe erhält, ach, und sie bekommt auch eine Registrierungspauschale für jeden Spender, der auf die Liste kommt 625 Euro. Für die Berechnung der Pauschalen für 2011 werden 4.275 transplantierte Organe unterstellt. Das Gesamtbudget der DSO besteht aus den Komponenten Organisationspauschale, Aufwandserstattung für Spenderkrankenhäuser sowie der Finanzierung der Kosten für den Organtransport per Flugzeug - das muss ja die Krankenkasse des Organempfängers zahlen.

Es ergibt sich also ein Zahlbetrag von 8.765 Euro je transplantiertem Organ, für das kein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde. Wenn ein eigenständiger Flug durchgeführt wurde, erhöht sich der Zahlbetrag auf 15.496 Euro je transplantiertem Organ. Das ist der Stand von 2011.

Die DSO hat in vielen Krankenhäusern Koordinatoren, die sprechen mit den Angehörigen der Patienten mit Hirntod, um sie zur Einwilligung in die Organentnahme zu bewegen. Man muss dazu immer bedenken, dass jedes vermittelte Organ der DSO 8.765 Euro bringt. Im Transplantationsgesetz steht, dass jedes Krankenhaus verpflichtet ist, hirntote Patienten an die DSO zu melden. Viele Krankenhäuser entziehen sich dieser Pflicht. Das ist eine sog. Lex imperfecta, das heißt, es gibt keine Sanktionsmöglichkeit. Das soll sich auch bei der Novellierung des Transplantationsgesetzes ändern. In Krankenhäusern mit Intensivstation - es gibt 1.349, die, laut DSO ,grundsätzlich zugleich Entnahmekrankenhäuser' sind - soll ein eigens für diesen Zweck zuständiger Transplantationsbeauftragter installiert werden, der sich - an Stelle des heutigen DSO-Koordinators - an die Angehörigen wenden soll.

Derzeit gibt es eben die sogenannten Spenderkliniken, die mit der DSO kooperieren. Sie bekommen für ihre Dienstleistungen Anreize in Form von Vergütungen. Über ein Modulsystem ergeben sich folgende Pauschalen: Für die Aufrechterhaltung des Kreislaufs etc. 1.351 Euro. Für eine Einorganentnahme: 2.226 Euro, also beide Nieren gelten als 1 Organ. Für Multiorganentnahme: 3.587 Euro. Und hier wird es interessant: Abbruch während der Intensivstationsphase wegen Ablehnung: 213 Euro. Und dagegen: Abbruch während der Intensivstationsphase nach Zustimmung: 1.351 Euro. Der Abbruch im OP: 2.226 Euro. Es fällt auf, die Zustimmung zur Organspende wird belohnt, mit über 1.000 Euro zusätzlich, gegenüber einer Ablehnung.

Die Transplantationen werden ja, wie alle Krankenhausleistungen, über Fallpauschalen abgerechnet. Ich habe mir mal Pauschalen für 2011 besorgt. Da kostet in NRW beispielsweise eine Transplantation von Leber, Herz, Lunge samt Knochenmark oder Stammzellinfusion und 999 Stunden Beatmung schon mal bis zu 215.000 Euro, aufgerundet. Eine Lungentransplantation mit Beatmung 140.000 Euro. Oder eine Nierentransplantation mit Komplikationen - postoperatives Versagen - kostet etwa 25.000 Euro.

Und nun geht es ja weiter. Die Organempfänger benötigen ihr Leben lang immunsuppressive Medikamente, damit das fremde Organ nicht abgestoßen wird. Die Transplantationsärzte entscheiden in aller Regel ein für alle Mal, mit welchen Mitteln der Patient von ihnen entlassen wird, welche er sein ganzes Leben lang nehmen wird. Sie werden natürlich von den Pharmavertretern der konkurrierenden Konzerne entsprechend frequentiert. Da wurden schon genügend staatsanwaltliche Ermittlungen aufgenommen wegen Sonderzahlungen, wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit.

Es gibt eine Statistik, was der Konsum dieser Mittel kostet, und das liegt bei 1 Milliarde 600 Millionen im Jahr. Das ist das eigentliche, das riesige Geschäft, das aus der Transplantationsmedizin gespeist wird. Und da die immunsuppressiven Mittel starke Nebenwirkungen haben, werden zusätzliche Medikamente notwendig, oft auch ein weiteres Organ. Ich habe damals recherchiert und mit einem Marketing-Mann von Novartis gesprochen." (Zweitgrößter Pharmakonzern der Welt nach der Fusion von Ciba Geigy und Sandoz. Anm. G.G.) "Der Konzern ist Marktführer immunsuppressiver Medikamente. Sie hatten damals ein Schulungsprogramm für Ärzte und Koordinatoren finanziert, in dem sie u. a. auch instruiert wurden, in welcher Weise man trauernde Angehörige zur Freigabe ihres ,Hirntoten' bewegt. Er sagte ganz deutlich, das ist für uns marketingtechnisch wichtig, denn je mehr Organspender zur Verfügung stehen, umso mehr Organempfänger benötigen unser Mittel ,Sandimmun'. Und der Chef von Novartis, Daniel Vasella, sagte, dass für Marketing fast doppelt so viel ausgegeben wird wie für die Forschung. Das spricht für sich selbst."

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