Kinder haben ist ein Menschenrecht

COSTA RICA Der Staat muss kinderlosen Paaren Entschädigung bezahlen, weil er In-Vitro-Fertilisation verbietet. Ein Gesetz soll das jetzt ändern – sehr zum Ärger der katholischen Bischofskonferenz

Das Verbot der Befruchtung im Reagenzglas ist illegal, sagt der Menschenrechtsgerichtshof

SAN SALVADOR taz | Es kann teuer werden, das letzte Land auf dem amerikanischen Kontinent zu sein, in dem In-Vitro-Fertilisation (IVF) verboten ist: Costa Rica ist dieses Land und muss seit Montag nach einem Urteil des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs Entschädigungen an Paare bezahlen, die wegen dieses Verbots keine Kinder haben können. 20.000 US-Dollar bekommt jedes Paar, dazu fallen 60.000 Dollar Anwaltskosten für ein Verfahren an, das sich über zehn Jahre hinzog.

Der Fall ist in Costa Rica bekannt als die „Causa Artavia Murillo und andere gegen den Staat“: Grettel Artavia Murillo war die erste Frau, die gegen das IVF-Verbot klagte. Ihr Mann ist seit einem Unfall querschnittsgelähmt, Versuche künstlicher Befruchtung schlugen fehl. Als einzige Alternative blieb die Befruchtung von Eizellen im Reagenzglas. Das hätte eine Reise ins Ausland und mehrere tausend Dollar Behandlungskosten bedeutet. Das Paar konnte sich das nicht leisten.

Nach langem Rechtsstreit durch alle Instanzen entschied der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof, der seinen Sitz in Costa Ricas Hauptstadt San José hat: Das IVF-Verbot verstößt gegen die Menschenrechte. Jedes Paar habe das Recht, Kinder zu haben, egal welche Technik dazu angewendet werde.

Bis zum Jahr 2000 war In-Vitro-Fertilisation in Costa Rica noch möglich. Dann entschied das Verfassungsgericht auf Druck der katholischen Kirche: Jedes befruchtete Ei sei juristisch als Person zu betrachten, egal, wo es sich befindet – im Körper einer Frau oder eben im Reagenzglas. Bei jeder In-Vitro-Fertilisation aber werden mehr Eier befruchtet als nachher tatsächlich verwendet. Der überzählige Rest wird eingefroren oder vernichtet. Das kommt nach diesem Urteil einem Massenmord gleich.

Der Menschenrechtsgerichtshof findet diesen „absoluten Schutz des Embryos unangemessen“. „Jede Schwangerschaft, sei sie nun natürlich zustande gekommen oder durch technische Methoden hervorgerufen, trägt das Risiko des Verlusts befruchteter Eizellen in sich“, heißt es in dem Urteil.

Die katholische Kirche lief von Anfang an Sturm gegen die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs. „In-Vitro-Fertilisation ist und bleibt ein entmenschlichtes Vorgehen gegen das Baby“, steht in einem Hirtenwort der nationalen Bischofskonferenz, das am Vortag des Heiligen Abends in den Kirchen verlesen wurde. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Regierung wurde gerügt. Er habe, in Tateinheit mit den Medien, „sehr einseitig und gar nicht objektiv darauf hingearbeitet, die öffentliche Meinung für In-Vitro-Fertilisation einzunehmen und sie als harmlose Methode für Mutter und Kind darzustellen“. Hugo Barrantes Ureña, Vorsitzender der Bischofskonferenz, wertete das rechtsverbindliche Urteil als „Empfehlung, an die man sich halten kann oder auch nicht“.

Die Regierung der streng katholischen Präsidentin Laura Chinchilla hält sich daran. Man werde sich „mit allen Konsequenzen nach dem Urteil richten“, sagte Kommunikationsminister Francisco Chacón. Das Gesundheitsministerium kündigte an, es werde am kommenden Freitag eine Gesetzesnovelle vorlegen, die In-Vitro-Fertilisation erlaubt. Der Vorschlag soll spätestens zwei Wochen danach im Parlament behandelt werden. Geht er durch, werden auf den Staat keine weiteren Entschädigungszahlungen mehr zukommen. CECIBEL ROMERO