Belgische Presse streitet mit Google: Die Macht der Suchmaschine

Wirrwarr in Belgien um die Weiterverwertung von Texten im Netz. Nach einem verlorenen Prozess stellte Google rigoros alle Angebote ab. Doch für die Kläger war das plötzlich zu viel.

Nicht immer nur bequem: die Suchmaschine von Google. Bild: dapd

PARIS taz | Der urheberrechtliche Streit zwischen der belgischen Presse-Verwertungsgesellschaft Copiepresse und Google wird in die Online-Rechtsgeschichte eingehen.

Belgische Zeitungsbesitzer hatten gegen Google, Yahoo und MSN gerichtliche Schritte eingeleitet, weil über ihre Suchmaschinen Inhalte aufgelistet wurden, die nach ihrer Ansicht urheberrechtlich geschützt und somit nicht uneingeschränkt frei und kostenlos verfügbar sein können.

Bei dem Streit geht es um Artikel, die von bezahlten Journalisten geschrieben werden und hauptsächlich auf den Online-Ausgaben der beiden großen Tageszeitungen La Libre Belgique und Le Soir erscheinen.

Was die im Interesse der französisch- und deutschsprachigen Zeitungsverlage Belgiens klagende Urheberrechtsgesellschaft Copiepresse störte, waren die so genannten direkten Hotlinks, mit denen man von Google News direkt auf den Inhalten der Zeitung landet, ohne dass da deren Eigentümer und Autoren irgend etwas dazu sagen könnten, geschweige denn dafür mitkassieren - während Google dank seinen Werbebannern mit diesem Angebot an Aktualität das große Geld macht.

Copiepresse wollte ein Exempel statuieren

Vergeblich verlangte in außergerichtlichen Verhandlungen Copiepresse von Google zunächst eine Entschädigung in der Höhe von 49,2 Millionen Euro. Google ließ sich auch durch Prozessdrohungen nicht beeindrucken. Tatsächlich wollte Copiepresse in diesem seit Jahren schwelenden Konflikt ein Exempel statuieren und erwirkte nun vor dem belgischen Berufungsgericht einen Entscheid, der es Google untersagte, Pressewerke der Verlagsgruppe ganz oder auszugsweise ohne explizite Zustimmung durch die betroffenen Herausgeber in seiner Nachrichtenübersicht zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung drohte laut diesem Urteil eine Geldstrafe von rund 17.000 Euro pro Tag.

Die Revanche kam postwendend und übertraf die Erwartungen der zu früh triumphierenden Copiepresse. Google ging in der Tat sehr viel weiter und verbannte die belgischen Zeitungen in den letzten Tagen kurzerhand aus seinem Suchmaschinenindex. Damit wurde den rausgeworfenen Belgiern gezeigt, was es bedeutet, in der Google-Welt nicht mehr zu existieren.

Letztlich habe Google nur "in besonders pedantischer Weise" das von Copiepresse angestrebte Urteil respektiert, schrieb die deutschsprachige belgische Zeitung Grenzecho. Google habe eben "sämtliche Hinweise auf die Websites der Zeitungen aus seiner Suchmaschine entfernt – nicht nur die archivierten Artikel".

Das wiederum ging den betroffenen Zeitungen viel zu weit. Für einen Teil ihrer Onlineleser, die auf dem Web gewöhnlich via Google-Suchdienst ihre Zeitung aufgeschlagen hatten, existierte Le Soir oder La Libre Belgique über Nacht nicht mehr!

Kleinlaut einigten sich nun offenbar die belgischen Zeitungsverleger mit Google. Der Suchdienst darf wieder mit direkten Links alle Artikel auflisten, die nicht explizit durch entsprechende Einträge in den Metadaten der jeweiligen Websites für eine Erfassung durch die Google-Maschinen gesperrt werden. Das war wohl nicht der urheberrechtliche Grundsatzentscheid, den die belgischen Zeitungsproduzenten sich gewünscht hätten.

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