Letztes RAF-Mitglied in Haft: Birgit Hogefeld wird freigelassen

18 Jahre saß sie wegen mehrfachen Mordes im Knast. Obwohl sich Hogefeld von der RAF losgesagt hatte, waren ihre Gnadengesuche ohne Erfolg. Jetzt wurde ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt

Das war 1996: Birgit Hogefeld in einem Saal des Frankfurter Oberlandesgerichts. Bild: dapd

FRANKFURT/MAIN dapd | Die ehemalige RAF-Terroristin Birgit Hogefeld kommt auf freien Fuß. Ihre Reststrafe werde zur Bewährung ausgesetzt, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Freitag mit.

Die unter anderem wegen mehrfachen Mordes verurteilte Hogefeld habe im Juni 18 Jahre ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßt. Der zuständige 4. Strafsenat habe nunmehr nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Verurteilten beschlossen, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.

Noch vor gut einem Jahr hatte der damalige Bundespräsident Horst Köhler ihr bis dahin zweites Gnadengesuch abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt war Hogefeld das letzte inhaftierte RAF-Mitglied.

Letzte RAF-Generation

Die am 23. Juli 1956 geborene Birgit Elisabeth Hogefeld gehörte zur letzten RAF-Generation. Sie war 1984 abgetaucht, Jahre nach dem Tod der "Gründer" Andreas Baader und Ulrike Meinhof und auch deutlich nach den Festnahmen der führenden Mitglieder der so genannten zweiten RAF-Generation um Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt.

Nach neun Jahren im Untergrund wurde sie am 27. Juni 1993 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen festgenommen. Ihr Komplize Wolfgang Grams kam dort bei einem Schusswechsel mit der GSG 9 um, ebenso wie der Polizist Michael Newrzella.

Nach einem langen Prozess wurde Hogefeld schließlich wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah es als erwiesen an, dass sie 1985 an der Ermordung eines jungen US-Soldaten und an dem Sprengstoffanschlag auf den Frankfurter US-Militärflughafen beteiligt war, bei dem zwei Menschen starben.

In dem Prozess rief Hogefeld Ende 1996 die RAF öffentlich zur Auflösung auf: Der Kampf sei gescheitert. Im April 1998, kurz bevor das Urteil gegen sie rechtskräftig wurde, bezeichnete sich die RAF in einer von den Ermittlern für authentisch gehaltenen Erklärung tatsächlich für aufgelöst: "Heute beenden wir dieses Projekt. Die Stadtguerilla in Form der RAF ist nun Geschichte."

Zuletzt im offenen Vollzug

Der gerichtlich erkannten Schwere ihrer Schuld tat das keinen Abbruch. Nachdem Köhler bereits 2007 ihr erstes Gnadengesuch abgelehnt hatte, gab auch das Oberlandesgericht Frankfurt im Juli 2008 einem Antrag Hogefelds auf vorzeitige Haftentlassung nicht statt. Zwar habe sie sich vom Terrorismus in deutlicher Form losgesagt, und ihr Verhalten in der Haft sei tadellos. Die Schwere der Schuld lasse aber derzeit noch keine vorzeitige Haftentlassung zu.

Nach Angaben des Gerichts hat die ehemalige Terroristin während der Haft ein Studium an der Fernuniversität Hagen erfolgreich abgeschlossen. Im offenen Vollzug hatte zudem sie ein Verlagsvolontariat absolviert.

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