Aufarbeitung der Militärdiktatur: Keine Gerechtigkeit in Uruguay

Uruguays Militärs werden straflos davonkommen. Für Verbrechen der Junta sollen die üblichen Verjährungsfristen gelten, nicht die für "Verbrechen gegen die Menschlichkeit".

Straßenszene in Montevideo. Die Verbrechen der Junta bleiben wohl ungesühnt. Bild: Libertinus Yomango | CC-BY-SA

BUENOS AIRES taz | Die juristische Aufarbeitung der Verbrechen der Militärdiktatur in Uruguay hat einen weiteren schweren Rückschlag erlitten. Nachdem sich das Parlament im vorigen Monat nicht auf die Aufhebung des Amnestiegesetzes einigen konnte, hat jetzt der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Verbrechen während der Diktatur als ganz normale Verbrechen einzustufen seien und nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Damit ist nach Auffassung der Richter das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen als gewöhnlicher Mord abzuurteilen. Während Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren, gelten bei gewöhnlichen Verbrechen die üblichen Verjährungsfristen. Morde während der Diktatur verjähren am kommenden 1. November.

Im dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte die Staatsanwältin Mirtha Guianze gefordert, dass die Verurteilung zweier ehemaliger Militärs wegen 28fachen Mordes zu lebenslanger Haft auch wegen des Straftatbestands des gewaltsamen Verschwindenlassens erfolgen müsse.

Straftatbestand "gewaltsames Verschwindenlassen"

In ihrem Urteil bestätigten die obersten Richter zwar die Verurteilung der beiden Militärs, lehnten aber eine Verurteilung wegen Verschwindenlassens ab. Nach Meinung der obersten Richter kann der erst 2006 eingeführte Straftatbestand des Verschwindenlassens nicht rückwirkend angewandt werden. Zudem sei es offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft einen Präzedenzfall schaffen wolle, was die Richter ausdrücklich ablehnten.

Unter der Diktatur von 1973 bis 1985 wurden in Uruguay rund 40.000 Menschen inhaftiert und die meisten davon gefoltert. Viele politische Gegner wurden ermordet. Das Schicksal von knapp 200 Verschwundenen ist bis heute unklar. Ein Amnestiegesetz von Dezember 1986 sichert allen Polizei- und Militärangehörigen Straffreiheit für vor dem 1. März 1985 begangene Verbrechen zu. Alle Versuche, das Gesetz aufzuheben, scheiterten bisher. Nur in wenigen Ausnahmefällen kam es zu Verurteilungen. Während das Amnestiegesetz weiter gilt und erst in einigen Jahren wieder im Parlament verhandelt werden kann, verjähren die schlimmsten Verbrechen Ende des Jahres. Uruguays Militärs haben wieder gute Chancen, straflos davonzukommen.

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