Gutachten zur Dienstwagen-Steuer: Das Steuerprivileg macht den Staat arm

Eine Reform der Dienstwagensteuer würde Fahren mit effizienteren Pkws belohnen und dem Staat Milliarden bringen: Jährlich wären es zwischen 2,9 und 4,6 Milliarden Euro.

Dienstwagen mit Bundesadler-Wimpel. Bild: ap

BERLIN taz | Das Steuerprivileg für Dienstwagen führt zu unnötigen Mindereinnahmen für den Staat und hat eine klimaschädliche Lenkungswirkung. Zu diesem Ergebnis kommt ein am Dienstag veröffentlichtes Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln (FiFo) und des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), das Ex-Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) in Auftrag gegeben hatte.

Durch eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Reform könnten Steuermehreinnahmen in Höhe von jährlich 2,9 bis 4,6 Milliarden Euro erzielt werden, heißt es in dem 252 Seiten langen Gutachten. Zudem könnten die Sozialversicherungen bis zu 0,9 Milliarden Euro pro Jahr mehr einnehmen. Grund dafür ist: Ein Teil der Arbeitnehmer mit Dienstwagen könnten nach einer Reform statt des Dienstwagens mehr Gehalt beziehen wollen, für das Sozialabgaben abgeführt werden müssen.

Die Gutachter kritisieren die heutige Regelung deutlich. "Mit hohen Einbußen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wird eine klimaschädliche Lenkung dahingehend hervorgerufen, verbrauchsstarke Fahrzeuge möglichst viel zu fahren." Derzeit wird für Dienstwagen fahrende Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil mit der Ein-Prozent-Methode erfasst, nach der jeden Monat ein Prozent des Anschaffungs-Listenpreises – nicht des tatsächlichen Preises – zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird.

Übermäßigen private Nutzung von Dienstwagen

Diese Pauschale sei nicht nur sehr grob und sehr niedrig angesetzt, sie führe zur übermäßigen privaten Nutzung von Dienstwagen. "Das schafft zum Beispiel einen Anreiz, mit dem Auto von Hamburg nach Sizilien in den Urlaub zu fahren", sagte FiFo-Projektleiter Michael Thöne der taz.

Zur Lösung schlägt Thöne eine neue, realitätsnahe Pauschalierung vor. Dabei sollen auch die Kilometerleistung und der Verbrauch der Dienstfahrzeuge eine Rolle spielen. Wesentlich bürokratischer als bisher wäre das laut Thöne nicht. Die Nutzer müssten in ihrer Steuererklärung lediglich die gesamte Fahrleistung eines Jahres und den Fahrzeugtyp, dessen Normverbrauch bekannt ist, angeben - den Rest berechnete das Finanzamt pauschal.

Thöne: "Um in den Genuss der Pendlerpauschale zu kommen, machen Arbeitnehmer sonst viel umfangreichere Angaben." Folge einer solchen Reform wäre laut Thöne, dass Dienstwagennutzer weniger fahren und dass Fahrzeuge mit effizienteren Motoren angeschafft würden.

Paus: "Wir müssen einen Klimafaktor einführen"

Auch die Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus setzt auf eine Reform der Dienstwagenbesteuerung. "Dabei müssen wir einen Klimafaktor einführen", sagte Paus der taz. Arbeitnehmer und Unternehmer würden bei der Anschaffung von klimafreundlichen Fahrzeugen sparen. Und: "Die Dienstwagen sind ein Leitmarkt und bestimmen die Fahrzeugflotte für viele Jahre - wenn wir hier auf sparsame Pkws umsteuern, wird das zum Treiber für weniger klimaschädliche Fahrzeuge auf dem gesamten Markt."

Allerdings trete die Bundesregierung auf die Bremse, klagt Paus. "Sie scheut davor zurück, klare Rahmenbedingungen für die Fahrzeughersteller zu schaffen."

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.