Gentests an Embryonen: Ethikrat uneins über PID

Das oberste deutsche Ethik-Gremium gibt dem Bundestag keine Empfehlung für Präimplantationsdiagnostik. 13 Mitglieder sind dafür, 11 fordern ein Verbot.

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls aussortiert. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Deutsche Ethikrat ist gespalten. Rund eine Woche vor der Bundestagsdebatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) mochte sich das unabhängige Gremium, das die Regierung und das Parlament berät, am Dienstag nicht auf eine eindeutige Empfehlung für oder gegen die Gentests an künstlich erzeugten Embryonen festlegen.

Stattdessen präsentierten die 26 Mitglieder, darunter Naturwissenschaftler, Mediziner, Juristen, Philosophen und Theologen, in ihrer Stellungnahme zwei gegensätzliche Voten: Danach befürworten 13 Mitglieder eine PID-Zulassung in engen Grenzen, 11 Mitglieder fordern ein Verbot. Ferner gibt es eine Sonderstellungnahme sowie eine Enthaltung. "Niemand von uns hat die Weisheit mit Löffeln gefressen", beschied der Jurist Jochen Taupitz allen, die sich von den Experten mehr Orientierung in der wohl umstrittensten medizinethischen Frage des Jahres erhofft hatten. "Die Entscheidung hat das Parlament zu treffen."

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls aussortiert. Die stellvertretende Ausschussvorsitzende Christiane Woopen argumentierte, dank dieser Diagnostik könnten einige "Schwangerschaften auf Probe" vermieden werden. Rechtlich sei ein Abbruch bis unmittelbar vor der Geburt möglich, wenn sich eine Frau nicht in der Lage sähe, ein schwer krankes oder behindertes Kind zu bekommen. Die PID helfe, solche Schwangerschaften erst gar nicht entstehen zu lassen. Wer die PID ablehne, schütze einen in vitro erzeugten Embryo stärker als einen weiter entwickelten Fötus und die Mutter.

Der ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber als Vertreter der PID-Gegner hob die "besondere Verantwortung" gegenüber in vitro erzeugten Embryonen hervor. Es verbiete sich, ihn erst zu erzeugen, um ihn dann bei Bedarf zu verwerfen. Auch sei eine "auf Dauer verlässliche Begrenzung" der PID zur Untersuchung nur bestimmter Krankheiten nicht einzuhalten. "Wir befürchten eine Ausweitung", so Huber.

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