Auslieferungsverfahren gegen Assange: Punktsieg für Wikileaks-Gründer

Mitarbeiter der schwedischen Justiz kritisieren vor dem Londoner Gericht die eigene Staatsanwaltschaft. Es gebe keinen Grund für eine Auslieferung Assanges nach Schweden.

Gibt sich optimistisch: Julian Assange mit Anwältin Jennifer Robinson auf dem Weg ins Gericht. Bild: reuters

DUBLIN taz | Am Dienstag ging die zweitägige Anhörung des Wikileaks-Gründers Julian Assange vor dem Londoner Amtsgericht zu Ende. Gehört wurden vor allem Aussagen, die Assange zu seiner Verteidigung vorgebracht hatte. Sven Erik Alhem, ein pensionierter schwedischer Staatsanwalt, der als Zeuge der Verteidigung auftrat, sagte, es sei eine "goldene Regel", dass einem Verdächtigem von Anfang an mitgeteilt wird, was ihm vorgeworfen wird.

Es gebe gar keinen Grund, warum Assange nicht in Großbritannien verhört werden könne, sagte Alhem. An Assanges Stelle wäre er allerdings sofort nach Schweden gereist, um die Vorwürfe aus der Welt zu schaffen. Auf die Frage, ob er einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hätte, antwortete er, dass er Assange erst gar nicht hätte laufen lassen.

Die Staatsanwaltschaft Göteborg will den Australier zu den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung befragen, die zwei Frauen gegen ihn erhoben haben. Eine der beiden Frauen hat ausgesagt, Assange habe gegen ihren Willen ohne Kondom mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, die andere wirft Assange vor, sie im Schlaf zum Sex gezwungen zu haben. Assange bestreitet diese Vorwürfe. Er hatte sich Anfang Dezember in London der Polizei gestellt, nachdem Schweden einen europäischen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Seitdem steht er in Großbritannien unter Hausarrest.

Assanges Anwalt Geoffrey Robertson sagte, ein weiterer Grund für die Ablehnung der Auslieferung sei, dass Assange womöglich die Todesstrafe drohe, falls Schweden ihn an die USA ausliefere. Robertson beanstandete, dass sowohl die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny als auch der Anwalt der beiden Frauen, Claes Borgström, gegenüber den Medien Assanges Identität preisgegeben haben.

"Dieser Borgström würde in diesem Land wegen Missachtung des Gerichts hinter Gittern sitzen", sagte Robertson. Alhem kritisierte ebenfalls, dass Ny den Medien gegenüber Assanges Namen genannt habe. Das sei "keine angemessene Verfahrensweise" gewesen. Außerdem hätte sie ihn nicht als Angeklagten bezeichnen dürfen, sondern als Verdächtigen, es sei ja keine Anklage erhoben worden.

Bereits am Montag hatte die pensionierte schwedische Richterin Brita Sundberg-Weitmann ausgesagt, dass sie Ny für eine "bösartige radikale Feministin" halte, die Männern gegenüber voreingenommen sei. "Ich verstehe ihre Einstellung nicht", sagte sie. "Sie scheint mir niederträchtig." In Schweden herrsche eine solche Feindseligkeit gegen Assange, dass die meisten Menschen Assange für schuldig halten. "Ich mache mir große Sorgen um den schwedischen Rechtsstaat", sagte Sundberg-Weitmann.

Der schwedische Blogger Göran Rudling sagte aus, dass eine der beiden Frauen nach der angeblichen Vergewaltigung über Twitter nachgefragt habe, ob es irgendwo eine Party gebe, die sie mit Assange besuchen könne. "Das widerspricht den Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hat", sagte Rudling. Er habe das auch der schwedischen Polizei mitgeteilt, aber keine Rückmeldung erhalten.

Assange sagte nach der Anhörung, er sei optimistisch, was den Ausgang des Verfahren angehe. Mit einem Urteil von Richter Howard Riddle ist erst gegen Ende des Monats zu rechnen.

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