Volksabstimmung in der Schweiz: Rechte Angstmache erneut erfolgreich

53 Prozent der Stimmbürger haben für eine schnellere Ausweisung straffälliger Ausländer votiert. Die bürgerlichen Parteien machen die Sozialdemokraten für das Ergebnis verantwortlich.

So denkt er, der Stimmbürger auf dem Land: Wer betrügt, wird belohnt, wenn er Schweizer ist. Bild: dpa

ZÜRICH rtr/taz | Ein Jahr nach dem Bauverbot für Minarette haben die Schweizer am Sonntag in einer Volksabstimmung schärfere Regelungen für die Ausweisung straffälliger Ausländer beschlossen. Nach dem Endergebnis stimmten 52,9 Prozent der Wähler einer von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorgeschlagenen Verfassungsänderung zu, wie das Schweizer Fernsehen berichtet. Diese sieht die automatische Ausweisung von Ausländern vor, wenn sie wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden. Die Liste der Delikte umfasst nicht nur Vergehen wie Mord, Vergewaltigung und Einbruch, sondern auch Sozialhilfebetrug.

Lediglich 47 Prozent erreichte in der Hochrechnung der moderatere Gegenvorschlag der Regierung. Dieser lief ebenfalls auf eine Verschärfung hinaus, verzichtete aber auf einen Automatismus. Maßgebend für eine Ausweisung sollte die Schwere einer Tat sein, und die Behörden sollten die Umstände des Einzelfalles stärker berücksichtigen.

Anhand des Abstimmungsergebnisses wurde erneut der "Röstigraben" erkennbar, der sich zwischen dem deutsch- und den französischsprachigen Teil des Landes auftut. So stimmte die Mehrheit der "welschen" Kantone gegen die schärferen Regelungen für die Ausweisung von Nicht-Schweizern. Die deutschsprachigen Kantone votierten mit überwältigender Mehrheit dafür - bis auf den Kanton Basel-Stadt. Letzterer steht auch stellvertretend für die Schweizer Großstädte, in denen die SVP-Initiative geringeren Anklang fand als in den ländlichen Gebieten der Schweiz.

Nach Ansicht der Berner Regierung verstößt eine automatische Ausweisung gegen Verträge mit der EU und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, da etwa das Alter eines Täters oder die Menschenrechtslage in dessen Heimatland nicht berücksichtigt werden.

Allerdings hatten linke Parteien inklusive der Sozialdemokraten vor der Volksabstimmung zu einem Nein gegen beide Vorlagen aufgerufen, weshalb sie sich nach dem Ergebnis scharfer Kritik aus dem bürgerlichen Lager ausgesetzt sahen. Die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder bezeichnete die Sozialdemokraten im Schweizer Fernsehen als «Mithelferin» der rechtspopulistischen Ausschaffungsinitiative.

Die SVP hatte für ihre Vorlage an das Heimatgefühl und Ängste bei Wählern appelliert. Ein Plakat zeigte ein weißes Schaf, das einen schwarzen Artgenossen von der Schweizer Nationalfahne kickt.

Der GFS-Hochrechnung zufolge lehnte dafür eine Mehrheit von rund 60 Prozent eine Steuererhöhung für Reiche in Schweizer Steueroasen ab. Die von den Sozialdemokraten (SP) eingereichte "Steuergerechtigkeits-Initiative" sah landesweite einheitliche Mindeststeuern für Einkommen über 250.000 Franken (190.000 Euro) und Vermögen über zwei Millionen Franken vor. Das hätte in Niedrigsteuer-Kantonen wie Zug, Schwyz oder Nidwalden Steuererhöhungen für Reiche notwendig gemacht.

In der Schweiz liegt die Einkommensteuer-Hoheit bei den Kantonen und Gemeinden, die sich zum Teil einen Wettbewerb um die niedrigsten Steuern liefern. Die Wirtschaftsverbände waren gegen die SP-Initiative Sturm gelaufen und bekannte Unternehmer hatten mit Wegzug gedroht. In Nidwalden lehnten 80 Prozent der Wähler die Vorlage ab. Gegner der Initiative hatten erklärt, eine Annahme werde aus steuersystematischen Gründen auch höhere Steuern für den Mittelstand nach sich ziehen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.