Gericht sieht "Gendreck weg" als "Selbstjustiz: Geldstrafen für Feldbefreier

Urteil gegen Feldbefreier: Das Gericht sieht "Gendreck weg" als "Selbstjustiz", Geldstrafen zwischen zwischen 200 und 600 Euro. Betroffenes Leibniz-Institut sagt: Strafe zu niedrig.

Foto von einer Aktion gegen Gen-Mais – bei den Feldbefreiern gings ja um Weizen. Bild: ap

ASCHERSLEBEN taz | Zu Geldstrafen zwischen 200 und 600 Euro sind Gentechnik-Gegner am Mittwochabend vom Amtsgericht Aschersleben verurteilt worden. Die sechs AktivistInnen der Initiative "Gendreck weg!" hatten 2008 im sachsen-anhaltischen Gatersleben ein Feld mit gentechnisch verändertem Weizen verwüstet. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Beteiligten vier Monate Haft auf Bewährung gefordert.

Im April vor zwei Jahren hatten die AktivistInnen der Initiative "Gendreck-weg" ein Versuchsfeld mit Genweizen am Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben zerstört. Sie hatten befürchtetet, dass Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen die Saatgutbank des Instituts verunreinigen könnten.

Vor Gericht beriefen sie sich daher auf "rechtfertigenden Notstand", demzufolge eigentliche Straftaten nicht strafbar sind, wenn sie eine konkrete Gefahr abwenden. Das Gericht sah jedoch keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Gefahr. "Das allgemeine Statement lautete: Selbstjustiz wird bestraft", sagt "Gendreck-weg"-Sprecherin Simone Ott. Das Leibniz-Institut begrüßt das Urteil. "Bei der gegebenen Schadenshöhe hätten wir uns vielleicht eine höhere Strafe gewünscht", sagt IPK-Sprecher Roland Schnee.

Die AktivistInnen sind enttäuscht. "Bei der Urteilsbegründung hatten wir das Gefühl, dass das Gericht nicht zugehört hat", sagt Ott. Dennoch hätten sie ihr Hauptziel erreicht. Mit ihrer Aktion wollten die selbsternannten Weizenretter auch auf mangelnde Kontrolle bei der Genehmigung von Gentechnikversuchen hinweisen.

Durch die ebenfalls am Mittwoch getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen beim Anbau von Genpflanzen bestätigte, sehen sich die AktivistInnen in ihrer Linie bestätigt.

Die Auseinandersetzung zwischen Leibniz-Institut und "FeldbefreierInnen" ist damit noch nicht beendet. "Innerhalb der nächsten Woche wollen die AktivistInnen entscheiden, ob sie gegen das Strafgerichtsurteil in Berufung gehen", so Ott. Zusätzlich läuft ein vom IPK angestrebtes Zivilverfahren, gegen das beide Parteien 2009 Berufung eingelegt hatten.

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