Kleidungsfabriken zahlen Mindestlohn nicht: Der Schmutz, den man nicht sieht

Zehn Prozent der Fabriken zahlen den erkämpften Mindestlohn nicht, Lidl verletzt weiter Sozialstandards. Die Kampagne für saubere Kleidung fordert eine EU-Regelung.

Die schmutzigen Arbeitsbedingungen sieht man nicht. Bild: Eric Wüstenhagen – Lizenz: CC-BY-SA

BERLIN taz | Gewerkschafter in Bangladesch rechnen nicht damit, dass der zum 1. November erhöhte Mindestlohn auch wirklich gezahlt wird. "Es wird wohl ein Jahr dauern, bis der neue Grundlohn weitgehend gezahlt wird", sagte Arif Akter, Generalsekretärin Bekleidungsgewerkschaft NGWF am Dienstag in Berlin. Arbeitgeber versuchten bereits, die Lohnerhöhung auf Dezember zu schieben, um damit verbundene höhere Bonuszahlungen zu umgehen.

Der Arbeitsrechtsexperte Korshed Alam aus Dhaka ergänzte, nach der letzten Lohnerhöhung von 2006 würden immer noch zehn Prozent von Bangladeschs Fabriken nicht den bisherigen Mindestlohn zahlen. Dieser gilt als weltweit niedrigster Industrielohn. Alam hatte im April in einer Studie dem deutschen Discounter Lidl die Nichteinhaltung seines Sozialkodex nachgewiesen.

Im Frühjahr und Sommer streikten die ArbeiterInnen in Bangladeschs Textil- und Bekleidungsindustrie, dem wichtigsten Exportsektor des Landes. Am Ende der zum Teil gewalttätigen Arbeitskämpfe wurde eine Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von umgerechnet 17 auf 30 Euro zum 1. November durchgesetzt. Die Gewerkschaften hatten ursprünglich 50 Euro gefordert. "Der neue Lohn ist nur eine kleine Verbesserung, denn die Lebenshaltungskosten sind auch stark gestiegen", so Akter. Zum Teil hätten sich die Preise in den letzten vier Jahren verdoppelt.

Laut der Kampagne für saubere Kleidung (CCC), welche die Gewerkschafter zu einer Deutschlandtour eingeladen hatte, beträgt ein existenzsichernder Lohn in Bangladesch 100 Euro. Die von Alam untersuchten vier Produzenten von Lidl-Bekleidung in Bangladesch zahlten zwar den bisherigen Mindestlohn, aber keinen existenzsichernden Lohn. Zudem überschritten sie die maximal zulässigen Arbeitsstunden, schränkten das Recht auf Vereinigungsfreiheit (Gewerkschaften) ein, diskriminierten Frauen und zahlten Überstunden nicht wie vorgeschrieben.

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hatte Lidl seine irreführende Werbung über seine angeblichen Sozialstandards eingestellt. Die CCC-Discounter-Expertin Gisela Burckhardt sieht die Politik gefordert. "Es gibt in Europa eine Regulierungslücke. Wir können hier nicht gegen Firmen vorgehen, deren Zulieferer die lokalen Gesetze nicht einhalten." Doch hiesige Discounter hätten bei ihren Produzenten in Bangladesch eine Sorgfaltspflicht.

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