Diskussion um Rekommunalisierung: Der lange Weg zurück

Nach dem Bekanntwerden der Wasserverträge häufen sich die Forderungen nach einem Rückkauf der Betriebe. Die Ideen, wie das gehen soll, sind zahlreich - stehen allerdings noch ganz am Anfang.

Nach dem Volksbegehren zur Offenlegung der Wasserverträge und der Veröffentlichung der Verträge durch die taz zeichnen sich verschiedene Modelle ab, wie die Wasserbetriebe wieder zurück in die öffentliche Hand gelangen könnten.

So spricht sich die Initiative, die das Volksbegehren angestoßen hat, für einen "Rekommunalisierungsfonds" aus. Mit einem zinsgünstigen Kredit der Europäischen Zentralbank sollen die Betriebe zurückgekauft werden. "Möglicherweise lässt sich das gemeinsam mit anderen Kommunen angehen", sagt Thomas Rudek vom Wassertisch. Wichtig sei aber, dass man nicht die Gewinne der Konzerne mitbezahle. "Ich glaube, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für dieses Modell sehr hoch wäre."

Seit 1999 gehören die Wasserbetriebe zu 49,9 Prozent den Unternehmen RWE und Veolia. Gewinngarantien in den geheim gehaltenen Verträgen führten zu steigenden Wasserpreisen. Der Wassertisch setzte sich mit seinem Volksbegehren für die Offenlegung der Verträge ein - als erster Schritt auf dem Weg zur Rekommunalisierung.

Dafür sieht die Initiative noch eine zweite Option: den Gang vor Gericht. Nur: Eigentlich haben Dritte keine Handhabe, einen Vertrag zwischen zwei Parteien anzugreifen. Hier hakt Rudek ein: "Kann es sein, dass Verträge, die eine Regierung im Namen des Volkes abgeschlossen hat, ein rechtsfreier Raum sind?" Denkbar seien Verfahren auf verfassungs-, verwaltungs- und steuerrechtlicher Ebene.

Die Grünen sind noch am Anfang ihrer Überlegungen. Fraktionschef Volker Ratzmann hat dabei vor allem die Änderungsvereinbarung, die der Senat nach einem Urteil des Verfassungsgerichts abschloss, im Visier. Das Gericht hatte eine Formel zur Berechnung der Rendite im Gesetz für verfassungswidrig erklärt - die Vertragsparteien hatten daraufhin eine entsprechende Berechnung vertraglich vereinbart.

"An dieser Stelle muss man schauen, ob die Zusatzvereinbarung mit dem Urteil des Verfassungsgerichts in Einklang zu bringen ist", sagt Ratzmann. Sei das nicht der Fall, stelle sich die Frage, "ob es bei den Privaten noch ein Interesse an einer weiteren Beteiligung gibt". Verhandlungen über einen Rückkauf hätten hier einen guten Ausgangspunkt. Unklar sei jedoch beispielsweise, wer überhaupt das Recht habe, zu klagen.

Ratzmann sprach sich jedoch für eine einvernehmliche Lösung aus. "Ich würde einen Weg bevorzugen, bei dem man nicht die Daumenschrauben anzieht", sagt er. Trotzdem müsse ein Kaufpreis im Rahmen bleiben: "Der Preis darf uns nicht die Luft zum Handeln nehmen."

Auch SPD und Linkspartei haben sich in der vergangenen Woche positiv über einen möglichen Rückkauf der Wasserbetriebe geäußert - konkrete Konzepte gibt es aber noch nicht (taz berichtete). Momentan kranken die meisten Ideen für einen Rückkauf sowieso noch an den Privaten: Sie ließen bislang verlauten, an einem Verkauf kein Interesse zu haben. SVENJA BERGT

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